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Schwimmgutscheine

Fortführung der Schwimmgutscheine bis 2025

Das Bildungsministerium bietet seit dem 01.08.2022 Schülerinnen und Schülern aller Schulformen, welche in den Schuljahren 2021/2022 sowie 2020/2021 und mit Fortführung des Vorhabens nun auch im Schuljahr 2022/2023 nach Abschluss des schulischen Schwimmunterrichts keine hinreichende Schwimmfähigkeit erreicht haben, unentgeltlich Schwimmgutscheine an.

Schülerinnen und Schüler die bereits einen Schwimmgutschein (Gültigkeit 15.12.2023) erhalten haben können diesen Gutschein ebenfalls bis zum 15.12.2025 bei einem Schwimmkursanbieter ihrer Wahl einlösen. Bitte informieren Sie die Elternschaft in geeigneter Weise zu der Verlängerung des Vorhabens und der Möglichkeit die Gutscheine bundesweit einlösen zu können. Bei Schwierigkeiten wegen Verweigerung der Annahme durch die Schwimmkursanbieter von Gutscheinen (Gültigkeit 15.12.2023) auf Grund der überschrittenen Gültigkeit oder der bundesweiten Ausweitung bitten wir Sie den alten Gutschein zu vernichten und den Schülerinnen und Schülern einen neuen Gutschein (Gültigkeit 15.12.2025) auszustellen.

Der Gutschein kann überdies bei jedem Anbieter von Schwimmkursen deutschlandweit eingelöst werden, wenn dieser die Mindestanforderungen erfüllt. Mit Vorlage des Gutscheins kann der Schwimmkurs durch den Anbieter durchgeführt werden. Die Schülerin/der Schüler erhält am Ende des Schwimmkurses eine Kopie zum Nachweis der erzielten Leistungen. Hat die Schülerin/der Schüler mindestens das Schwimmabzeichen in Bronze erworben ist der Schulschwimmpass nachträglich vollständig auszufüllen. Andernfalls ist eine Leistungsüberprüfung notwendig und der Schulschwimmpass um die erzielten Leistungen zu ergänzen.

Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an einem außerschulischen Schwimmkurs ist freiwillig und hat keine Auswirkung auf die Benotung.

Bedingt durch die Corona-Pandemie hat es an vielen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt erhebliche Schwierigkeiten gegeben, den Schwimmunterricht planmäßig durchzuführen. Das Land Sachsen-Anhalt möchte diesen Ausfall ein Stück weit entgegentreten und finanziert daher Schwimmkurse außerhalb der Schulen in Form von Schwimmgutscheinen. Anbei finden Sie alle wesentlichen Informationen zusammengefasst:

Schwimmgutschein:

o für einen Schwimmkurs außerhalb der Schule

o  bei einem Schwimmkursanbieter in Sachsen-Anhalt, welcher die Mindestanforderungen erfüllt  


 o   Liste möglicher Anbieter: https://www.lsvsa.de/verband/vereine (Bitte beachten Sie, dass diese Liste kein Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und lediglich einen Überblick über alle eingetragenen Vereine als Anbieter von Schwimmkursen ermöglicht)

 o   Landesschwimmverband auch die DLRG Vereine im DLRG Landesfachverband: https://sa.dlrg.de/der-landesverband/dlrg-vor-ort/

 o    das Land übernimmt die Kosten in einer Höhe von maximal 150,00 Euro

 o    die Teilnahme ist freiwillig und hat keine Auswirkung auf die Benotung in der Schule

 o  Über den Kontakt zum jeweiligen DRK-Kreisverband wird die Anfrage an die zuständige Wasserwacht vermittelt.

https://www.sachsen-anhalt.drk.de/das-drk/adressen/landesverbaende/detail/1800.html

 

Für wen:

o Schülerinnen und Schüler

o   aller Grund- und Förderschulen in Sachsen-Anhalt

o   die den schulischen Schwimmunterricht im aktuellen Schuljahr 2021/2022

o   mit noch nicht ausreichender Schwimmfähigkeit abgeschlossen haben (Niveaustufe 4 gemäß Schulschwimmpass oder Schwimmabzeichen Bronze nicht erreicht)

Mindestanforderungen der Anbieter:

  • Umfang des Kurses von mindestens 15 Unterrichtseinheiten à 45 min oder in einem gleichermaßen hohen Umfang
  • Prüfungsberechtigung des Lehrpersonals gemäß Deutscher Prüfungsordnung Schwimmen

Vorgehen:

  •   Schülerinnen und Schüler werden von der betreuenden Sportlehrkraft im Schwimmen benannt 
  •   Schulleitung erstellt den Schwimmgutschein und übergibt diesen 
  •   Eltern bzw. Sorgeberechtigten verantworten die Auswahl, Anmeldung und Durchführung eines          Schwimmkurses 
  •   die Schwimmkursanbieter erhalten den Original-Gutschein zur Abrechnung 
  •   Schülerinnen und Schüler erhalten nach Absolvierung des Kurses eine Kopie des Gutscheins als         Nachweis für die Schulen

Abrechnung:

-        Direkt durch die Anbieter des Schwimmkurses:

o   an die Servicestelle des Landesschulamts Sachsen-Anhalt

(Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg)

o   jeweils zum 15. eines Monats

o   spätestens jedoch bis zum 15.12.2025

o   die tatsächlich entstandenen Kosten (bis maximal 150,00 Euro)

-        Einzureichende Unterlagen:

o   Original-Gutscheine der Schülerinnen und Schüler

o   Abrechnungs-Formular

Nachweis in den Schulen:

  • Schülerinnen und Schüler erhalten eine Kopie des Gutscheins als Nachweis für die Schulen über die erzielten Leistungen
  • Schülerinnen und Schüler die mindestens das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze im außerschulischen Schwimmunterricht erreicht haben, kann der Schulschwimmpass ohne weitere Prüfung vollständig ausgefüllt übergeben werden
  • Andernfalls ist eine Leistungsüberprüfung in der Schule notwendig, mit dem Ziel den Schulschwimmpass entsprechend um die erzielten Leistungen zu ergänzen  

 

Für Rückfragen stehen Ihnen im Landesschulamt folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Herr Carsten Straube      Carsten.Straube(at)sachsen-anhalt.de      Telefon: 0391 567 5776

Herr Steffen Breuer        Steffen.Breuer(at)sachsen-anhalt.de         Telefon: 0345 514 1881

Herr Olaf Neumann        Olaf.Neumann(at)sachsen-anhalt.de         Telefon: 0391 567 5884

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