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Auslandsschuldienst

Programme

Das Land Sachsen-Anhalt (LSA) beteiligt sich am Programm von Bund und Ländern zur Förderung der deutschen Sprache an deutschen Auslandsschulen und den sonstigen von der Bundesrepublik Deutschland geförderten schulischen Einrichtungen im Ausland. Dieses Programm steht interessierten Lehrkräften offen, die unbefristet im Schuldienst des Landes stehen, die erklärten Ausschreibungsvoraussetzungen erfüllen und im Allgemeinen nicht älter als 59 Jahre sind.

Die letztendliche Auswahl der Bewerber zur Besetzung der Stellen im Auslandsschuldienst erfolgt durch das Auswärtige Amt und in seinem Auftrag das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).  Bei der Personalvermittlung  ist zu unterscheiden zwischen Auslandsdienstlehrkräften (ADLK), Bundesprogrammlehrkräften (BPLK), Landesprogrammlehrkräften (LPLK) und Ortslehrkräften (OLK). Je nach Programm gibt es unterschiedliche Auswahl- und Bewerbungsverfahren.

Die ZfA informiert auf ihrer Homepage (http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/zfa_node.html) umfassend über alle Modalitäten der jeweiligen Programme für eine Entsendung ins Ausland.

Bewerbung

Für das Lehrerentsendeprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (LPLK) erfolgt alljährlich eine Ausschreibung in der Dezemberausgabe des Schulverwaltungsblattes (SVBl. LSA). Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) schreibt ihre zu besetzenden (Funktions-)stellen (ADLK, BPLK, OLK) beispielsweise im Internet (Bewerberdatenbank) und den Verkündungsblättern des Bundes und der Länder aus. 

Auf die von den Bewerbern benötigten Bewerbungsunterlagen wird im Zusammenhang mit der jeweiligen Ausschreibung hingewiesen. Sie sind über das Internet herunterladbar.   

Bewerbungen (Anträge auf Freigabe oder Beurlaubung) sind beim Landesschulamt ausschließlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Personalbogen für Landesprogrammlehrkräfte

Das Landesschulamt prüft die Bewerbungsvoraussetzungen und stellt die Eignung des Bewerbers fest.

Das Landesschulamt schlägt der ZfA einen Bewerber für einen Einsatz im Ausland als ADLK vor, indem es die Bewerbungsunterlagen mit dem Hinweis, von welchem Zeitpunkt an die Lehrkraft zur Verfügung steht (Freistellungsvermerk), weiterleitet. Nach Eingang der Bewerbung auf dem Dienstweg entscheidet die ZfA über die Aufnahme in ihre Bewerberdatei.  Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Deutschen Auslandsschulen haben die Möglichkeit, unter Nutzung des Internet direkt auf die Bewerberdatenbank der ZfA zuzugreifen und eine für ihre Schule geeignete Lehrkraft zu suchen und auszuwählen (Online-Verfahren).  Die ZfA löscht die Daten einer Lehrkraft auf eigenen Wunsch hin bzw. auf Wunsch des Landesschulamtes wieder oder wenn es innerhalb des Freistellungszeitraumes nicht gelingt, die Lehrkraft zu vermitteln. 

Beim Auswahl- und Bestellungsverfahren der LPLK erarbeiten die Bundesländer in enger Abstimmung mit der ZfA unter Berücksichtigung der Bedarfsanforderungen der betreffenden Staaten einen direkten Einsatzplan.  

Das Landesschulamt bittet, Interessenbekundungen für einen Einsatz im Auslandsschuldienst bis zum 31.01. eines Jahres zu äußern, damit diese rechtzeitig in die Personalplanung einbezogen werden können (vgl. hierzu auch den aktuellen Maßnahmeplan unter der Rubrik „Service“)“.