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Nichtschülerprüfungen für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer

Nach § 58 a der Berufsfachschule mit beruflichem Abschluss in der Fachrichtung Pflegehilfe der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juli 2015 (veröffentlicht im GVBl. LSA, S. 322) in der jeweils geltenden Fassung besteht die Möglichkeit der Nichtschülerprüfung (Externenprüfung) zur "Staatlich anerkannten Pflegehelferin" bzw. zum "Staatlich anerkannten Pflegehelfer". Das für die Nichtschülerprüfung zuständige Landesschulamt informiert die Bewerberinnen und Bewerber über die Regelungen dieser Prüfung, insbesondere über die Zulassungsvoraussetzungen.

Kontakt

Frau Karin Wagner

Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Nebenstelle Dessau
Nantegasse 6
06844 Dessau-Roßlau

Tel.: 0340/230 169-32
E-Mail: karin.wagner(at)sachsen-anhalt.de