Abteilung 2 - Allgemein- und Berufsbildende Schulen und Schulpsychologische Beratung
Abteilungsleitung: Frau Möbest
E-Mail: LSCHA-abteilungsleitung2-geschaeftsstelle(at)sachsen-anhalt.de
Referat 21 - Grund- und Förderschulen
Referatsleitung: n.n.
stellv. Referatsleitung: Herr Dr. Methner (Förderschulen)
stellv. Referatsleitung: Frau Peter (Grundschulen)
E-Mail: LSCHA-referat21(at)sachsen-anhalt.de
Das Referat betreut alle Grundschulen, Förderschulen und Förderzentren in Sachsen-Anhalt. In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Zu den schulformbezogenen Angelegenheiten zählen unter anderem die flexible Schuleingangsphase, Einschulung, Schullaufbahnempfehlung, besondere pädagogische Angebote und die Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts.
Auf der Grundlage der Zusammenarbeit mit allen Schulformen und/oder dem Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst (MSDD) wird der sonderpädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen festgestellt und beschieden.
Referat 22 - Sekundar- und Gemeinschaftsschulen
Referatsleitung: Frau Heklau
E-Mail: LSCHA-referat22(at)@sachsen-anhalt.de
Das Referat betreut alle Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen, einschließlich der Abendsekundarschulen in Sachsen-Anhalt. Weitere schulformbezogene Angelegenheiten sind Schulformübergänge, die Beschulung von Kindern beruflich Reisender, die Beschulung von Kindern mit Migrationshintergrund, Sprachfeststellungsprüfungen, Ganztagsschulen, Nichtschülerprüfungen sowie das Produktive Lernen in Schule und Betrieb. Es werden DDR-Zeugnisse und ausländische Bildungsnachweise anerkannt.
Referat 23 - Schulpsychologische Beratung
Referatsleitung: Frau Wilhayn
E-Mail: LSCHA-referat23(at)sachsen-anhalt.de
Schulpsychologische Beratung unterstützt die Schulen bei der Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages durch präventive und interventive, diagnostische und beratende Tätigkeit. Sie wird als Angebot für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte verstanden und ergänzt damit die vorhandenen Unterstützungsangebote, um so bestmögliche Bedingungen für die Gestaltung und Entwicklung von Schule und die Förderung aller Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Das Besondere der schulpsychologischen Beratung besteht im Zusammenspiel aus unmittelbarem Schulbezug, fachlicher Unabhängigkeit und schulpsychologischer Fachkompetenz.
Schulpsychologische Aufgabenbereiche sind:
- die Beratung der Schule als System
- personenbezogene schulpsychologische Beratung - Individualberatung
- die Fortbildung von Lehrkräften, Schulleitern, pädagogischen Mitarbeitern und Fachmoderatoren zu schulpsychologisch relevanten Themen
- die Mitwirkung bei Entscheidungen der Schulbehörde
- die Zusammenarbeit mit Ämtern, Beratungsdiensten und Unterstützungssystemen
- die fachliche Anleitung und Koordinierung der im Land tätigen Beratungslehrkräfte
In Sachsen-Anhalt arbeiten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in allen Schulformen und regionalen Zuständigkeiten. Die Inanspruchnahme schulpsychologischer Beratung ist freiwillig und vertraulich. Die Inhalte der Beratung unterliegen der Schweigepflicht. Der Zugang zur schulpsychologischen Beratung erfolgt in der Regel über die Schule (Anmeldebogen liegt in den Schulen vor) auf Veranlassung von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern, Schulleiterinnen und Schulleitern oder schulfachlichen Referentinnen und Referenten.
Referat 24 - Gymnasien und Gesamtschulen
Referatsleitung: Frau Grinda (stellv. Abteilungsleiterin)
E-Mail: LSCHA-referat24(at)sachsen-anhalt.de
Im Referat werden Gymnasien und Gesamtschulen, einschließlich der Schulen des Zweiten Bildungsweges sowie der Gymnasien/Gesamtschulen in freier Trägerschaft betreut. Zu den Aufgaben des Referates gehören die Beschulung außerhalb des Einzugsbereiches, die Vorbereitung und Auswertung des Abiturs, die Genehmigung von dezentralen Abituraufgaben sowie der Prüfungsvorsitz bei Abiturprüfungen und zweiten Staatsprüfungen, START. Darüber hinaus erfolgt die Anerkennung von Zeugnisse aus der DDR, die im Land Sachsen-Anhalt zum Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium berechtigen (DDR-Abiturzeugnisse). Weitere Sachgebiete sind die Begabtenförderung, empirische Untersuchungen und Befragungen an öffentlichen Schulen, die internationale Bildung - Maßnahmen der EU und internationale Angelegenheiten, das Nichtschülerabitur an Abendgymnasium und Kolleg.
Referat 25 - Berufsbildende Schulen
Referatsleitung: Frau Ziegler
E-Mail: LSCHA-referat25(at)sachsen-anhalt.de
Das Referat führt die Aufsicht über alle berufsbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft sowie die Pflegeschulen des Landes. Referat 25 ist Träger von AZAV zugelassenen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Zu den besonderen Aufgaben zählen:
- das Ganzheitliche Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen,
- die Nichtschülerprüfungen, vor allem Erzieher/-in und Pflegehelfer/-in,
- die Zuerkennung der Fachhochschulreife,
- die Bewertung und Anerkennung von DDR -Fachschulabschlüssen und die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Fach- und Berufsfachschulabschlüsse)
- sowie die schulformübergreifende Förderung des außerunterrichtlichen Sports (landesweit).

