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Beschulung außerhalb des Einzugsbereiches

ACHTUNG!

Am 15. Juli 2025 ist eine Schulgesetzänderung in Kraft getreten. Alle laufenden Verfahren zur Beschulung außerhalb der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche sind damit vom Landesschulamt auf die Verwaltungen der Gemeinden (Grundschulen) sowie der Landkreise und kreisfreien Städte (weiterführende Schulen) übergegangen. Die Anträge wurden dorthin abgegeben, werden dort weiter bearbeitet und entschieden. 

Für Grundschulen: Neue Anträge stellen Sie bitte wie bisher bei der Grundschule, in deren Schulbezirk Ihr Kind seinen festen Wohnsitz hat. Ihr Antrag wird von der Grundschule an die Gemeinde weitergeben, dort bearbeitet und entschieden.

Für weiterführende Schulen: Neue Anträge stellen Sie bitte direkt bei der Verwaltung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem bzw. der Ihr Kind seinen festen Wohnsitz hat. Ihr Antrag wird wird dort bearbeitet und entschieden.