Beschulung außerhalb des Einzugsbereiches
Wenn Sie für Ihr Kind eine Schule außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches wünschen, muss dies mit einer ausführlichen Begründung beim Landesschulamt beantragt werden. Die Beantragung erfolgt formlos. Bitte fügen Sie ggf. relevante Bescheinigungen (z. B. über häufige regelmäßig notwendige Arztbesuche, Bescheinigungen über Schichtarbeit) bei.
Eine Ausnahmeregelung kann nur bei Vorliegen besonderer individueller Gründe und Vorhandensein erforderlicher Dokumente, in sogenannten Härtefällen, erteilt werden. Ein Härtefall liegt vor, wenn der Besuch der Schule des Einzugsbereiches nach Abwägung aller vorliegenden Gründe als unzumutbar gilt.
Über den Antrag wird im Landesschulamt nach Abwägung aller vorgebrachten Gründe als Einzelfall entschieden.
Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen
Ihre Ansprechpartnerinnen für die Schulformen Sekundarschule und Gemeinschaftsschule:
Bereich Nord Frau Schwaneberg | Bereich Süd Frau Bornschein |
Gymnasien
In folgenden Landkreisen gibt es derzeit Schuleinzugsbereiche für Gymnasien:
Bereich Nord: Börde, Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Jerichower Land
Bereich Süd: Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis
Ihre Ansprechpartnerinnen für die Schulform Gymnasium:
Bereich Nord Frau Matschke | Bereich Süd Frau Schaffrath |