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Beschulung außerhalb des Einzugsbereiches

gesetzliche Grundlage: § 41 Abs. 2 SchulG LSA

 

Für Folgende Landkreise bestehen derzeit Schuleinzugsbereiche für Gymnasien:

Bereich Nord:

Landkreis Börde, Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Stendal, Landkreis Jerichower Land

Bereich Süd:

Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Landkreis Mansfeld-Südharz, Saalekreis

Sollten Sie für Ihr Kind eine Schule außerhalb des Einzugsbereiches wünschen, muss dies mit einer ausführlichen Begründung beim Landesschulamt beantragt werden. Die Beantragung erfolgt formlos. Bitte fügen Sie ggf. relevante Bescheinigungen (z. B. über häufige regelmäßig notwendige Arztbesuche, Bescheinigungen über Schichtarbeit) bei.

Eine Ausnahmeregelung kann nur bei Vorliegen besonderer individueller Gründe und Vorhandensein erforderlicher Dokumente, in sogenannten Härtefällen, erteilt werden. Ein Härtefall liegt vor, wenn der Besuch der Schule des Einzugsbereiches nach Abwägung aller vorliegenden Gründe als unzumutbar gilt.

Über den Antrag wird im Landesschulamt nach Abwägung aller vorgebrachten Gründe als Einzelfall entschieden.

Ihre Ansprechpartner

Bereich Nord

Frau Matschke
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Tel.: +49 391 567 5871
Fax: +49 391 567 5790
E-Mail

 

Bereich Süd

Frau Schaffrath
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)
Tel.: +49 345 514 1959
Fax: +49 345 514 2099
E-Mail