Zuerkennung der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule
Gemäß Runderlass des MK vom 11.07.2015 – 22-83204 (SVBl. LSA, S. 200) in der derzeit geltenden Fassung ist es möglich, in Sachsen-Anhalt die Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule zuerkannt zu bekommen. Grundlage dafür sind die Nachweise des schulischen sowie des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife.
Voraussetzungen für die Zuerkennung der Fachhochschulreife
Schulischer Teil der Fachhochschulreife
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird Schülerinnen und Schülern nach Verlassen der Qualifikationsphase des allgemeinbildenden Gymnasiums, der Gesamtschule, des Abendgymnasiums, des Kollegs oder des beruflichen Gymnasiums gemäß den gesetzlichen Regelungen durch eine Bescheinigung ausgestellt.
Berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife
Allgemeine Informationen zum berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife haben wir für Sie HIER zusammengefasst.
Antragstellung
Voraussetzung für die Zuerkennung der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt:
- Wenn die Bescheinigungen über den schulischen sowie berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt erworben wurden.
oder
- Wenn die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt erworben wurde und der berufsbezogene Teil außerhalb von Sachsen-Anhalt absolviert wurde.
oder
- Wenn der schulische Teil der Fachhochschulreife außerhalb von Sachsen-Anhalt erworben wurde und die Absolvierung des berufsbezogenen Teils in Sachsen-Anhalt nachgewiesen wird.
Gebühren
Für die Bearbeitung des Antrages auf Zuerkennung der Fachhochschulreife sowie für die Anfertigung von beglaubigten Kopien werden Verwaltungsgebühren entsprechend der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.
- Zuerkennung der Fachhochschulreife: 30,00 Euro
- Erste beglaubigte Kopie: 6,00 Euro – für jede weitere 2,50 Euro