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Arbeitsgemeinschaften "Sport in Schule und Verein"

Grundlage

Die Grundlage für die Arbeitsgemeinschaften bildet der

Runderlass des Bildungsministeriums zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Sport an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, RdErl. des MB vom 02.08.2022.

Allgemeines

Ziel des Runderlasses zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Sport ist der Aufbau und die Förderung der Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen.

Insbesondere sollen außerunterrichtliche Sportangebote an den allgemein bildenden Schulen in Abstimmung mit den Sportvereinen entwickelt werden, um vor allem den noch nicht im Vereinssport organisierten Schülerinnen und Schülern interessante Anreize für eine sportliche Betätigung zu bieten und diese an ein lebenslanges Sporttreiben im Sportverein heranzuführen.

In Bezug auf eine Arbeitsgemeinschaft (AG) Sport ist das Folgende zu beachten:

  • Zur Einrichtung einer AG im folgenden Schuljahr muss jährlich bis zum
    30. April
    ein Antrag durch die Schule beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.
    Grundsätzlich sind alle Vorhaben außerunterrichtlicher Sportangebote anzuzeigen.
     
  • Es gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Schülerinnen/Schülern je AG bzw. von 6 Schülerinnen/Schülern je AG "Fit und vital"
     
  • Voraussetzung für die Einrichtung einer AG ist eine gültige Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Sportverein.
     
  • Die Kooperationsvereinbarung und die für die Betreuung der AG erforderliche gültige Trainer-/Übungsleiterlizenz sind in Form von Kopien dem Antrag beizulegen und zusammen mit diesem einzureichen.

Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können zum Beginn des Schuljahres nicht beschieden werden!

  • Neben der Registrierung der Anträge beim Landesschulamt ist die Evaluation der Sportangebote bei den Kreis- oder Stadtsportbünden notwendig.
     
  • Die sich daran anschließenden Vereinbarungen des Landesschulamtes mit den AG-Leiterinnen/AG-Leitern enthalten die Regelungen über die Aufwandsentschädigung.
    Sie gelten für ein Schuljahr.
    Mit den Vereinbarungen genehmigt das Landesschulamt die AG.
     
  • Nach Empfang sind die Vereinbarungen zu vervollständigen. Ein von der
    AG-Leiterin bzw. dem AG-Leiter unterzeichnetes Exemplar ist an das Landesschulamt zurückzusenden. Das zweite Exemplar ist zum Verbleib bei der AG-Leiterin bzw. dem AG-Leiter bestimmt.
     
  • Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für die AG-Leiterin bzw. den AG-Leiter erfolgt einmal jährlich zum Abschluss des Schuljahres nachdem der Nachweis über geleistete Betreuungsstunden dem Landesschulamt vorgelegt wurde.
    Die Höchststundenzahl der Vergütung ist in der Vereinbarung zur Aufwandsentschädigung festgelegt und bei der Abrechnung zu beachten.

Bei Änderungen bezüglich der AG oder deren Wegfall ist das

Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Nebenstelle Magdeburg
Referat 25

Schulsport und außerunterrichtlicher Schulsport

Tel.: +49 391 567 5763 oder 5776
Fax: +49 391 567 5835

LSCHA-SportAG(at)sachsen-anhalt.de 

unverzüglich zu informieren. Die Einsetzung einer anderen AG-Leitung ist neu zu beantragen.

Zu verwendende Formulare

Die Antrags- und Abrechnungsformulare finden Sie im Formularcenter.