Schulformwechsel
gesetzliche Grundlage: Verordnung über den Wechsel zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I
Der Wechsel der Schulform ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten grundsätzlich zum Ende eines Schuljahres möglich. Der formlose Antrag ist rechtzeitig an der derzeit besuchten Schule des Kindes zu stellen. Der Antrag wird durch die Schule an das Landesschulamt weitergeleitet. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Bitte beachten Sie, dass der Wechsel an eine Schule des Schulbezirkes erfolgt. Sollten Sie für Ihr Kind eine Schule außerhalb des Schulbezirkes wünschen, muss dies begründet werden.