Allgemeine Informationen
Sie können Ihre im Ausland erworbenen Schulabschlüsse im Landesschulamt Sachsen-Anhalt einreichen, wenn Sie in Sachsen-Anhalt wohnen und die Anerkennung für eine Ausbildung oder sonstige Tätigkeit benötigen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben, dann ist ein unterzeichneter Ausbildungsvertrag vorzulegen.
Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt und alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben, wird die Einstufung auf dem Niveau eines vergleichbaren deutschen Schulabschlusses geprüft. Der ausländische Schulabschluss muss ALLE Voraussetzungen des deutschen Schulabschlusses erfüllen.
Wichtiger Hinweis für Studienbewerber: Für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse zur Aufnahme eines Studiums sind die Hochschulen und Universitäten selbst zuständig, nicht das Landesschulamt Sachsen-Anhalt. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Hochschule / Universität. Ein Antrag beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt ist hier nicht möglich!
Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen vollständig per Post ein.
Denken Sie bitte daran, Ihre Kopien beglaubigen zu lassen und senden Sie uns nur nach Aufforderung Originalzeugnisse.
Beeidigte und öffentlich bestellte Dolmetscher finden Sie hier
Verfahrensablauf
Bitte verwenden Sie zur Antragstellung das entsprechende Formular. Senden Sie dieses Formular gemeinsam mit allen beizufügenden Unterlagen schriftlich an die angegebene Adresse.
Zunächst werden Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Sollten etwaige Unterlagen fehlen, werden Sie schriftlich darüber informiert. Sind alle Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag inhaltlich geprüft.
Hinweis: Sollten Sie innerhalb von 3 Monaten nach Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen keine Nachreichung eingereicht haben, wird das Verfahren eingestellt.
Über die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Bildungsnachweises erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid sowie eine Bescheinigung des jeweiligen Abschlusses.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt worden sein, finden Sie hier alternative Möglichkeiten zum Nachholen eines Schulabschlusses.
Dokumente zur Antragstellung
Rechtsgrundlagen
- Grundsätze für den Hochschulzugang von Studienbewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischen Bildungsnachweisen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.01.1996 in der Fassung vom 11.10.2002)
- Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Schule und Berufsausbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1971 in der Fassung vom 12.09.1997)
- Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 in der jeweils gültigen Fassung)