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Willkommen im Bereich der Qualifizierung durch den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst!


Sie möchten sich professionell weiter qualifizieren und im Hinblick auf die notwendigen Herausforderungen des Lehrerberufes grundlegende bildungswissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenzen erwerben? Dann bewerben Sie sich als seiteneinsteigende Lehrkraft für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst oder als Quereinsteigende für den Vorbereitungsdienst.

Sie finden auf dieser Seite alle Informationen, die Sie für eine erfolgreiche Bewerbung benötigen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartnerinnen.

Wir danken für Ihr Interesse und freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Inhaltsmenü dieser Seite:

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?


Sie sind unbefristet als seiteneinsteigende Lehrkraft im Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt eingestellt oder streben die Ausbildung als Quereinsteigende im Vorbereitungsdienst an?

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteigende (bVD) bzw. für den Vorbereitungsdienst als Quereinsteigende (VDQ) berücksichtigt werden zu können:

  1. Abschluss
    • Diplom-, Master- oder Magister-Abschluss von einer Universität oder gleichwertigen Hochschule
    • Master-Abschluss in einem akkreditierten Studiengang von einer Fachhochschule
  2. Fachableitung
    • Aus Ihrem Abschluss müssen sich mindestens zwei Fächer bzw. Fachrichtungen der Stundentafel der jeweiligen Schulform ableiten lassen

Bitte beachten Sie:

  • Eine Zulassung zum bVD oder VDQ ist mit einem Ergänzungsfach (zum Beispiel Psychologie) im Sinne der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO-Allg.bild.Sch.) nicht möglich.
  • Für die Zulassung zum bVD oder VDQ an Grundschulen müssen sich mindestens zwei Fächer der Stundentafel der Grundschule ableiten lassen. Eines der abgeleiteten Fächer muss zwingend Deutsch oder Mathematik sein.
  • Für die Zulassung zum bVD oder VDQ an Förderschulen muss zwingend eine sonderpädagogische Fachrichtung ableitbar sein. Zusätzlich muss ein Fach der Stundentafel an Sekundarschulen oder zwei Fächer der Stundentafel an Grundschulen (eines davon zwingend Deutsch oder Mathematik) ableitbar sein.
  • Für die Zulassung zum bVD oder VDQ an Berufsbildenden Schulen müssen sich mindestens eine berufliche Fachrichtung und ein Fach der Stundentafel oder zwei berufliche Fachrichtung ableiten lassen. Außerdem müssen Sie eine mindestens einjährige fachpraktische Tätigkeit, die einen engen fachlichen Bezug zu der beruflichen Fachrichtung bzw. den beruflichen Fachrichtungen aufweist, nachweisen.

Ihr Abschluss und die damit verbundenen Studien- und Prüfungsleistungen (LP/SWS/CP) werden individuell geprüft und den in der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt bzw. Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt genannten Fächern zugeordnet.

Ein lehramtsbezogenes Unterrichtsfach lässt sich ableiten, wenn die Inhalte der absolvierten Studienleistungen mit den quantitativen und qualitativen Anforderungen der lehramtsspezifischen Unterrichtsfächer vergleichbar sind.


Sie haben die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden, einen Master of Education oder möchten eine weitere Laufbahn erwerben?

Wenn Sie die Erste Staatprüfung für Lehrämter bestanden haben oder über einen Master of Education verfügen, stehen Ihnen ebenfalls individuelle Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes bzw. eines Vorbereitungsdienstes im Quereinstieg zur Verfügung.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch der Erwerb einer weiteren Laufbahn im Rahmen individueller Qualifizierungsmöglichkeiten möglich. Ein Antrag auf Befreiung von der achtmonatigen Ausbildung in den Bildungswissenschaften kann beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragt werden. Den Antrag finden Sie HIER.

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Wie funktioniert Ihr Bewerbungsverfahren?


Wo bewerben Sie sich?

Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte per E-Mail ein: LSCHA-Lehrereinstellungen(at)sachsen-anhalt.de.

Die für eine Bewerbung benötigten Dokumente haben wir für Sie HIER zusammengestellt.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über Ergebnis.


Wann müssen Sie sich bewerben?

Der Ausbildungsbeginn im Rahmen des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erfolgt immer zum 1. März und 1. August eines Jahres. Für diese Termine können Sie sich jederzeit bewerben. Es gelten folgende Bewerbungsstichtage: 

  • 15. Januar für den Ausbildungsbeginn 1. März
  • 30. April für den Ausbildungsbeginn 1. August

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Was passiert in Ihrer Ausbildung?


Wie lange dauert die Qualifizierung und wie gliedert sie sich?

Der berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Seiteneinsteigende sowie für Quereinsteigende dauern in der Regel 24 Monate und gliedern sich in zwei Abschnitte.

Im ersten Teil der Ausbildung (8 Monate Hinführungsphase) werden vorrangig bildungswissenschaftliche Inhalte vermittelt. Für diesen Teil ist ein wöchentlicher Seminartag verpflichtend. Die Hinführungsphase findet ausschließlich in Magdeburg statt.

Anschließend erfolgt die Ausbildung im regulären 16-monatigen Vorbereitungsdienst nach Maßgabe der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung für ein Lehramt im Land Sachsen-Anhalt (LVO-Lehramt).


Wo findet der praktische Ausbildungsanteil statt?

Die schulpraktische Ausbildung findet grundsätzlich an Ihrer Stammschule statt. Die Ausbildungsschule kann auch eine Schule in freier Trägerschaft sein.

Sofern die Ausbildung an Ihrer Stammschule nicht der angestrebten Laufbahn hinsichtlich der Schulform oder Schulstufe entspricht, findet die schulpraktische Ausbildung ggf. im Rahmen einer Abordnung (ganz oder teilweise) an einer anderen geeigneten Ausbildungsschule statt.


Gibt es Besonderheiten?

Die Ausbildung für das Lehramt an Förderschulen findet in zwei förderpädagogischen Fachrichtungen statt, davon eine vertieft. Darüber hinaus erfolgt die Ausbildung in zwei Grundschulfächern (eins der Grundschulfächer muss Deutsch oder Mathematik sein) oder mindestens einem Sekundarschulfach.

Die Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen findet in drei Unterrichtsfächern statt. Im Prüfungsunterricht wählen Sie zwei Ihrer drei Unterrichtsfächer aus, wobei ein Fach Deutsch oder Mathematik sein muss.


Wo finden Sie eine Zusammenfassung?

Details zum Ablauf finden Sie auf der Übersicht, ausführlich im Konzept zur Gestaltung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Seiten- und Quereinsteigende sowie auf dem Landesbildungsserver.

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Welche Informationen sind für Sie noch wichtig?


Ändert sich Ihre Eingruppierung?

Während der Zeit der Ausbildung sind seiteneinsteigende Lehrkräfte weiterhin Tarifbeschäftigte. Die bestehende Eingruppierung bleibt unverändert. Die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst führt nicht zu einer Stufenhemmung.

Zur Durchführung des Vorbereitungsdienstes im Quereinstieg schließt das Land Sachsen-Anhalt einen Ausbildungsvertrag ab. Entsprechend Ihrer auszuübenden Tätigkeit erhalten Sie ein Entgelt in Höhe der Anwärterbezüge einer vergleichbar verbeamteten Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (AW A 13).


Ändert sich Ihre Unterrichtsverpflichtung?

Die Unterrichtsverpflichtung wird durch Gewährung von Anrechnungsstunden für die Teilnahme an der seminaristischen Ausbildung auf 20 Lehrerwochenstunden reduziert. Im Rahmen von individuellen Teilzeitvereinbarungen sind weitere Reduzierungen möglich. Die seminaristische Ausbildung wird durch eine Reduzierung nicht berührt.


Was ergibt sich für Sie aus der erfolgreichen Absolvierung?

Die Absolvierung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Seiteneinsteigende bzw. des Vorbereitungsdienstes für Quereinsteigende ermöglicht beim erfolgreichen Bestehen der Zweiten Staatsprüfung den Erwerb einer Laufbahnbefähigung für ein Lehramt an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt.

Mit Bestehen der Laufbahnprüfung werden Seiteneinsteigende grundständig ausgebildeten Lehrkräften tariflich gleichgestellt, was sich insbesondere durch eine Höhergruppierung auswirkt.

Erfüllen Sie die nötigen Voraussetzungen, kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Erwerb der Laufbahnbefähigung die Begründung des Beamtenverhältnisses nicht zwingend verbunden ist.

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Wichtiger Hinweis!

Bitte beachten Sie unsere Schließzeit ab 24. Dezember 2024. Wir sind ab 2. Januar 2025 wieder für Sie erreichbar.

Die Telefonsprechzeit am 23. Dezember findet nicht statt.

Kontaktdaten

Anschrift

Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Referat 34 - Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Telefonsprechzeiten

Montag
13:30 bis 15:00Uhr 

Dienstag
10:00 bis 11:30Uhr 

Donnerstag
13:30 bis 15:00Uhr

Besuchszeiten

Nur mit Terminvereinbarung.

Ansprechpartner/-innen

Frau Claudia Müller
Telefon: 0345/514-1506

Frau Linda Matzke
Telefon: 0345/514-1669

E-Mail: LSCHA-Lehrereinstellungen(at)sachsen-anhalt.de

Fax: 0345/514-2085