Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
Die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ermöglicht Bewerberinnen und Bewerbern, die keine Schule besuchen, den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Die Prüfung findet im zeitlichen Rahmen der Abiturprüfung an öffentlichen Gymnasien statt und wird an einem öffentlichen Gymnasium, Abendgymnasium oder Kolleg abgelegt.
Rechtsgrundlage bildet die Verordnung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NSchAP-VO) vom 05.02.1999 (in der aktuell geltenden Fassung).
Die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler untergliedert sich in die Prüfungsblöcke A und B. Die Prüfungsfächer sind so zu wählen, dass alle Aufgabenfelder abgedeckt sind. Unter den Prüfungsfächern müssen sich Deutsch, Mathematik, zwei Fremdsprachen, eine Naturwissenschaft sowie Geschichte befinden.
- Prüfungsblock A umfasst vier schriftliche Prüfungsfächer:
- Darunter müssen sich die Fächer Deutsch oder eine Fremdsprache, Mathematik und Geschichte befinden
- Prüfungsfächer 1 und 2 auf erhöhtem Anforderungsniveau; eines dieser Fächer muss Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache sein; zugelassen sind alle nach Anlage 1 NSchAP-VO auf erhöhtem Anforderungsniveau ausgewiesenen Fächer
- Prüfungsfächer 3 und 4 auf grundlegendem Anforderungsniveau, zugelassen sind alle nach Anlage 1 NSchAP-VO als drittes und viertes Prüfungsfach ausgewiesenen Fächer; Geschichte ist als schriftliches Prüfungsfach zu wählen
- Prüfungsblock B umfasst vier mündliche Prüfungsfächer:
- vier Fächer nach Anlage 1 NSchAP-VO mündlich auf grundlegendem Anforderungsniveau; keines der Fächer darf bereits für den Prüfungsblock A ausgewählt worden sein; unter diesen Fächern müssen sich Deutsch, Mathematik, zwei Fremdsprachen sowie eine Naturwissenschaft befinden, soweit sie nicht bereits schriftlich geprüft worden sind
Verfahrensablauf
Nach Eingang Ihres Antrags prüft das Landesschulamt zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen. Fehlende oder nicht ordnungsgemäß beglaubigte Unterlagen sind nach Aufforderung nachzureichen. Erst bei Vollständigkeit wird über die Zulassung entschieden. Die Entscheidung über die Zulassung wird dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin per Bescheid mitgeteilt. Dieser Bescheid enthält gemäß § 3 Abs. 5 NSchAP-VO die Schule, in der die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler erfolgt. Die Bewerberin oder der Bewerber meldet sich unter Vorlage des Zulassungsbescheides sowie der Erklärungen gemäß § 2 Abs. 2 Nummern 6 und 7 NSchAP-VO bis zum 15. März in der Schule, der sie oder er zugewiesen wurde.
Zulassung
Die Zulassung setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
- den vollständigen Antrag gemäß § 2 beim Landesschulamt vorgelegt hat,
- nachweisen kann, dass sie oder er sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat und
- zum Zeitpunkt der Antragstellung den Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Sachsen-Anhalt hat.
Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
- im Jahr vor der Prüfung Schülerin oder Schüler einer gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule, eines Fachgymnasiums, Abendgymnasiums oder Kollegs war
- bereits die Allgemeine Hochschulreife erworben hat,
- bereits zweimal erfolglos an der Abiturprüfung teilgenommen hat,
- bereits zur Abiturprüfung an anderer Stelle zugelassen wurde.
Antragsunterlagen
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein (Kopie)
- tabellarischer Lebenslauf (eigenhändig unterschrieben) einschließlich lückenloser Schulbesuchsdaten
- amtlich beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses der zuletzt besuchten Schule
- amtlich beglaubigte Kopien zu Nachweisen über erworbene berufliche Qualifikationen
- Nachweis, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens sechs Monaten in Sachsen-Anhalt Ihren Wohnsitz haben (durch Kopie der Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde mit Angabe des Einzugsdatums)
- Erklärung, wie Sie sich auf die Prüfungsfächer vorbereitet haben (Auflistung genutzter Lehrwerke und Hervorheben derjenigen Stoffgebiete, mit denen Sie sich eingehend beschäftigt haben; für die Fächer Deutsch und Fremdsprachen: Angabe der Ganzschriften, die Sie vollständig bzw. teilweise gelesen oder durchgearbeitet haben)
- Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und wo Sie sich schon einmal erfolglos der Abiturprüfung unterzogen haben
- Erklärung, ob bereits an anderer Stelle eine Anmeldung zur Abiturprüfung erfolgt ist
Hinweise zur Antragstellung:
- Die Zulassung zur Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ist bis spätestens 1. Februar eines jeden Jahres beim Landesschulamt zu beantragen.
- Erklärungen sind stets mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen.
Dokumente
Antrag auf Zulassung zur Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler

