Menu
menu

Nichtschüler-Abiturprüfung

Gemäß Verordnung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NSchAP-VO) vom 5. Februar 1999 GVBl. LSA S. 58 - in der jeweils geltenden Fassung -  ist es in Sachsen-Anhalt möglich, die allgemeine Hochschulreife außerhalb der allgemeinbildenden Schulen mithilfe der Nichtschüler-Abiturprüfung zu erlangen.

Die Nichtschüler-Abiturprüfung:

 

 

 

Die Nichtschüler-Abiturprüfung wird an einer allgemeinbildenden Schule oder Schule des zweiten Bildungsweges durchgeführt. Die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler findet im zeitlichen Rahmen der Abiturprüfungen an allen Schulen des Landes mit gymnasialer Oberstufe statt (§ 6 Abs. 1 NSchAP-VO). Sie besteht gemäß § 6 Abs. 3 NSchAP-VO aus zwei Prüfungsblöcken.

Für die Auswahl der acht Prüfungsfächer müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

- Gemäß § 6 Abs. 4 NSchAP-VO müssen alle drei Aufgabenfelder (siehe Anlage 1, NSchAP-VO) abgedeckt sowie die Fächer Deutsch, Mathematik, zwei Fremdsprachen, eine Naturwissenschaft und Geschichte enthalten sein.

Prüfungsblock A – schriftlich, umfasst 4 Fächer

- 2 Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau (siehe Fächerzuordnung)

- 2 Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (siehe Fächerzuordnung)

- Deutsch oder eine Fremdsprache, Mathematik und Geschichte

- eines der Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau muss Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache sein.

Hinweis: Zusätzlich können auf Antrag des Prüflings oder der Prüfungskommission in bis zu zwei Fächern der schriftlichen Prüfungen ergänzende mündliche Prüfungen angesetzt werden.

Prüfungsblock B – mündlich, umfasst 4 Fächer

- alle Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (siehe Fächerzuordnung)

- darf nur Fächer gemäß Anlage 1 NSchAP-VO enthalten, welche nicht bereits im Prüfungsblock A geprüft werden.

Verfahrensablauf:

 

Nach Eingang des schriftlichen Antrages auf Zulassung werden die Unterlagen seitens des Landesschulamtes zunächst auf Vollständigkeit geprüft. Sind Unterlagen unvollständig oder nicht ordnungsgemäß beglaubigt, so erhält der Antragsteller eine Aufforderung zur Nachreichung der entsprechenden Unterlagen. Nach Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit erfolgt die eigentliche Zulassungsprüfung.

 

Die Entscheidung über die Zulassung wird dem Antragsteller per schriftlichem Bescheid mitgeteilt. Dieser Bescheid enthält gemäß § 3 Abs. 5 NSchAP-VO auch die Schule, in der die Nichtschüler-Abiturprüfung erfolgt. Die Schule, in der die Nichtschüler-Abiturprüfung erfolgt, wird gesondert informiert.

 

Hinweis:

Gemäß § 4 NSchAP-VO müssen zugelassene Bewerberinnen und Bewerber sich bis zum 15. März bei der zugewiesenen Schule zur Abiturprüfung angemeldet haben. Dabei sind der Zulassungsbescheid, die Fächerauswahl und die Erklärung über die angemessene Vorbereitung auf die gewählten Fächer vorzulegen.

Zulassung:

 

zulassungsberechtigt gemäß § 3 Abs. 1 NSchAP-VO sind Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Voraussetzungen:

 

- vollständiger Antrag gemäß § 2 beim Landesschulamt

- Nachweis über angemessene Vorbereitung auf die gewählten Prüfungsfächer

- Nachweis des Wohnsitzes in Sachsen-Anhalt seit mindestens 6 Monaten zum Zeitpunkt der Antragstellung;

 

nicht zulassungsberechtigt gemäß § 3 Abs. 2 NSchAP-VO sind Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Voraussetzungen:

- Schülerin oder Schüler einer gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule, eines Fachgymnasiums, Abendgymnasiums oder Kollegs im der Prüfung vorausgehenden Jahr

- bereits erfolgter Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

- bereits zweimal erfolglose Teilnahme an einer Abiturprüfung

- bereits erfolgte Zulassung zur Abiturprüfung an anderer Stelle.

 

Antragsunterlagen:

 

 

 

- Geburtsschein oder Geburtsurkunde,

- tabellarischer Lebenslauf, der die Daten des Schulbesuches lückenlos enthalten muss,

- das letzte Schulzeugnis der zuletzt besuchten Schule in amtlich beglaubigter Kopie,

- Nachweise über erworbene berufliche Qualifikationen in amtlich beglaubigter Kopie (falls vorhanden),

- ein Nachweis, dass die Bewerberin oder der Bewerber zum Zeitpunkt der Meldung seit mindestens sechs Monaten in Sachsen-Anhalt ihren oder seinen Wohnsitz hat (Einwohnermeldebescheinigung),

- eine Erklärung über die Wahl der acht Prüfungsfächer,

- eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der Bewerber in den einzelnen nach Nummer 6 benannten Fächern vorbereitet hat. Dabei sind die benutzten Lehrwerke anzugeben und diejenigen Stoffgebiete hervorzuheben, mit denen sich die Bewerberin oder der Bewerber eingehend beschäftigt hat. Für die Fächer Deutsch und Fremdsprachen sind einige Werke anzugeben, die ganz oder teilweise gelesen oder durchgearbeitet wurden;

- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und wo sich die Bewerberin oder der Bewerber schon einmal erfolglos der Abiturprüfung unterzogen hat;

- eine Erklärung, ob eine Anmeldung zur Abiturprüfung bereits an einer anderen Stelle erfolgt ist.

Hinweise zur Antragstellung:

- Alle Anträge müssen bis spätestens 1. Februar des laufenden Jahres im Landesschulamt eingegangen sein.

- Erklärungen sind stets mit Ort, Datum und Unterschrift abzugeben.

 

Dokumente zum Download:

Verordnung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NSchAP-VO) Vom 5. Februar 1999 (zuletzt geändert durch 3. Änderungsverordnung vom 20.07.2020 (GVBl. LSA Nr. 28/2020 vom 30.07.2020)

 

Antragsformular

 

Erklärung Fächerwahl

 

Fächerzuordnung Aufgabenfelder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ihr Ansprechpartner

N. N. 

Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Hauptsitz Halle
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)
E-Mail