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Will­kom­men im In­for­ma­ti­ons­be­reich zum Sei­ten­ein­stieg!


Sie wol­len sich be­ruf­lich ver­än­dern? Sie möch­ten mit Kin­dern und Ju­gend­li­chen ar­bei­ten? Sie haben Ihre Be­ga­bung und Freu­de zu un­ter­rich­ten ent­deckt? Wir su­chen Men­schen, die un­se­re Schu­len als Sei­ten­ein­stei­gen­de be­rei­chern und ihre Stär­ken ein­brin­gen.

Wir dan­ken für Ihr In­ter­es­se und freu­en uns auf Ihre Be­wer­bung!

In­halts­me­nü die­ser Seite:

Wel­che Qua­li­fi­ka­ti­on müs­sen Sie mit­brin­gen?


Sie haben einen Hoch­schul­ab­schluss?

Der Sei­ten­ein­stieg ist mög­lich, wenn Sie ein Hoch­schul­stu­di­um

  • an einer Uni­ver­si­tät, Fach­hoch­schu­le oder gleich­wer­ti­gen Hoch­schu­le mit einem Mas­ter, Di­plom oder Ma­gis­ter oder
  • an einer Uni­ver­si­tät, Fach­hoch­schu­le oder Be­rufs­aka­de­mie mit einem Bachelor-​Abschluss er­folg­reich be­en­det haben. 


Sie haben kei­nen Hoch­schul­ab­schluss?

An aus­ge­wähl­ten Sekundar-​, Gemeinschafts-​ und Ge­samt­schu­len ist in den Fä­chern Tech­nik, Haus­wirt­schaft, Musik und Kunst der Sei­ten­ein­stieg ohne Hoch­schul­ab­schluss mög­lich. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen dazu fin­den Sie HIER.

An aus­ge­wähl­ten Grund­schu­len ist der Sei­ten­ein­stieg ohne Hoch­schul­ab­schluss mög­lich. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen dazu fin­den Sie HIER.

An aus­ge­wähl­ten För­der­schu­len mit dem För­der­schwer­punkt Ler­nen ist der Sei­ten­ein­stieg ohne Hoch­schul­ab­schluss mög­lich. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen dazu fin­den Sie HIER.

Hin­weis: Um sich auf der Be­wer­bungs­platt­form (ma­to­rix­match) im Sei­ten­ein­stei­ger­por­tal ein­zu­tra­gen, wäh­len Sie bitte unter Meine Daten den "Ab­schluss auf dem Ni­veau 6 des DQR" und nut­zen das Frei­feld dar­un­ter für die An­ga­be Staat­lich an­er­kann­te Er­zie­he­rin / Staat­lich an­er­kann­ter Er­zie­her.


Sie haben einen aus­län­di­schen Hoch­schul­ab­schluss und/oder Deutsch ist nicht Ihre Mut­ter­spra­che?

Der Sei­ten­ein­stieg ist mög­lich. Die Gleich­wer­tig­keit mit deut­schen Bil­dungs­ab­schlüs­sen muss vor­her durch die Stän­di­ge Kon­fe­renz der Kul­tus­mi­nis­ter der Län­der in der BRD (KMK) fest­ge­stellt sein.

Falls Sie Deutsch nicht als Mut­ter­spra­che spre­chen, müs­sen Sie Ihre Deutsch­kennt­nis­se auf dem Ni­veau C1 nach Eu­ro­päi­schem Re­fe­renz­rah­men nach­wei­sen.

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Wie läuft Ihr Be­wer­bungs­ver­fah­ren ab?


Wie be­gin­nen Sie den Be­wer­bungs­pro­zess?

Der ge­sam­te Be­wer­bungs­pro­zess fin­det on­line auf un­se­rer Platt­form Ma­to­rix­match statt. Dort be­gin­nen Sie mit Ihrer Re­gis­trie­rung (Leit­fa­den).


Wel­che Un­ter­la­gen be­nö­ti­gen Sie?

  • Zeug­nis­se der Ab­schlüs­se
  • Fächer-​ und No­ten­über­sicht mit An­ga­ben zum Stu­di­en­um­fang (Se­mes­ter­wo­chen­stun­den oder ECTS) – Tran­script of Re­cords (Ba­che­lor und Mas­ter) bzw. zum Stu­di­en­zeit­punkt gel­ten­de Stu­di­en­ord­nung
  • Ak­kre­di­tie­rungs­nach­weis (so­weit die Ak­kre­di­tie­rung in den Ein­stel­lungs­vor­aus­set­zun­gen ge­for­dert wird)
  • Ta­bel­la­ri­scher, lü­cken­lo­ser Le­bens­lauf (Licht­bild nicht er­for­der­lich)
  • Nach­weis des Ma­sern­schut­zes (z.B. Kopie Impf­aus­weis)
  • Er­klä­rung zur Vor­be­schäf­ti­gung (For­mu­lar)
  • ggf. Stu­di­en­ord­nung (Ba­che­lor und Di­plom Fach­hoch­schu­le)
  • ggf. Nach­wei­se für Zu­satz­qua­li­fi­ka­tio­nen
  • ggf. Nach­weis deut­scher Sprach­kennt­nis­se mit dem Zer­ti­fi­kat Ni­veau C1 des Ge­mein­sa­men Eu­ro­päi­schen Re­fe­renz­rah­mens (Merk­blatt C1)
  • ggf. Be­wer­tung des aus­län­di­schen Bil­dungs­ab­schlus­ses
  • ggf. eine Über­set­zung der Ab­schluss­do­ku­men­te in die deut­sche Spra­che von einer/einem be­ei­de­ten Über­set­zer/-in


Wie be­wer­ben Sie sich an einer be­rufs­bil­den­den Schu­le?

Sie be­wer­ben sich über un­se­re Platt­form Ma­to­rix­match auf die aus­ge­schrie­be­nen Stel­len.


Wie be­wer­ben Sie sich an einer all­ge­mein­bil­den­den Schu­le?

Sie be­wer­ben sich über un­se­re Platt­form Ma­to­rix­match zu­nächst im Sei­ten­ein­stei­ger­por­tal.

Im ers­ten Schritt prü­fen wir Ihre Ab­schlüs­se und die Fach­ab­lei­tung. Wenn Sie die for­ma­len Vor­aus­set­zun­gen er­fül­len, wer­den Sie im zwei­ten Schritt zu einem per­sön­li­chen Aus­wahl­ge­spräch ein­ge­la­den. Sie er­hal­ten das Er­geb­nis Ihrer Eig­nungs­über­prü­fung (Das Ge­sprächs­er­geb­nis ist ein Jahr gül­tig.) per E-​Mail und wer­den für die Stel­len­aus­schrei­bun­gen an all­ge­mein­bil­den­den Schu­len frei­ge­schal­tet. Sie kön­nen sich dann auf aus­ge­schrie­be­ne Stel­len be­wer­ben.

Die ak­tu­el­le Aus­schrei­bung fin­den Sie HIER.

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Wie funk­tio­niert die Fach­ab­lei­tung?


Was wird ge­prüft?

Bei der Fach­ab­lei­tung wer­den In­halt und Um­fang Ihres Stu­di­ums mit dem Lehr­amts­stu­di­um für ein Fach ver­gli­chen. Ein Fach ist ab­leit­bar, wenn we­sent­li­che In­hal­te im vor­ge­ge­be­nen Um­fang in Ihrem ab­ge­schlos­se­nen Hoch­schul­stu­di­um nach­ge­wie­sen wer­den.


Ist der Sei­ten­ein­stieg auch ohne Fach­ab­lei­tung mög­lich?

Für den Sei­ten­ein­stieg muss nicht zwin­gend ein Fach ab­ge­lei­tet wer­den. Auch mit einem Nei­gungs­fach steht Ihnen der Weg in den Schul­dienst offen. Nei­gungs­fach be­deu­tet, dass die­ses Fach for­mal zwar nicht aus Ihrem Ab­schluss ab­leit­bar ist, je­doch in die­sem Fach bzw. in die­sen Fä­chern auf­grund des fach­li­chen Be­zu­ges zu Ihrem Stu­di­en­ab­schluss oder zu Ihren bis­he­ri­gen Tä­tig­kei­ten ein Ein­satz mög­lich ist.

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Wel­che In­for­ma­tio­nen sind für Sie noch wich­tig?


Wie ist Ihre Ar­beits­zeit?

Bei einer Wo­chen­ar­beits­zeit von 40 Stun­den sind an Grund­schu­len 27 Un­ter­richts­stun­den und an allen an­de­ren Schul­for­men 25 Un­ter­richts­stun­den zu er­tei­len. Eine Teil­zeit­be­schäf­ti­gung kann ver­ein­bart wer­den.

Zur Ver­bes­se­rung der Un­ter­richts­ver­sor­gung er­tei­len die meis­ten un­be­fris­te­ten Lehr­kräf­te in Sachsen-​Anhalt seit dem 1. April 2023 bis ein­schließ­lich 31. Juli 2028 in allen Schul­for­men eine zu­sätz­li­che wö­chent­li­che Pflicht­stun­de (Vor­griffstun­de). Die Vor­griffstun­de kann auf einem Aus­gleich­kon­to an­ge­spart und zu einen spä­te­ren Zeit­punkt durch Dienst­be­frei­ung aus­ge­gli­chen oder aus­schließ­lich auf An­trag ver­gü­tet wer­den.


Wie sieht Ihr Ar­beits­ver­hät­nis aus?

Sie wer­den in ein pri­vat­recht­li­ches Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis gemäß dem Ta­rif­ver­trag der Län­der ein­ge­stellt. Es ist grund­sätz­lich ein Jahr be­fris­tet zur Er­pro­bung mit einer Ent­fris­tungs­op­ti­on.

So­fern die Ab­lei­tung eines Un­ter­richts­fa­ches nicht mög­lich ist, ist für eine Ent­fris­tung die Ver­pflich­tung zur Teil­nah­me an einer be­rufs­be­glei­ten­den Qua­li­fi­zie­rung er­for­der­lich. 
 

Was wer­den Sie ver­die­nen?

Ihre Ein­grup­pie­rung rich­tet sich nach der Ent­gelt­ord­nung für Lehr­kräf­te. Ihre in­di­vi­du­el­le Ein­grup­pie­rung er­folgt in Ab­hän­gig­keit von der Schul­form, der Fach­ab­lei­tung und Ihrer bis­he­ri­gen Bil­dungs­ab­schlüs­se in den Ent­gelt­grup­pen E 9b bis E 12 TV-L.

Eine Über­sicht zu den Ein­grup­pie­run­gen fin­den Sie HIER.

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Wel­che be­rufs­be­glei­ten­den Qua­li­fi­zie­run­gen er­war­ten Sie?


Wie sieht Ihr Start in der Schu­le aus?

Sie ab­sol­vie­ren vor der Dienst­auf­nah­me in der Schu­le einen vier­wö­chi­gen Kom­pakt­kurs beim Lan­des­in­sti­tut für Schul­qua­li­tät und Leh­rer­bil­dung. Im Kom­pakt­kurs wer­den Sie z.B. mit schul­recht­li­che The­men, Un­ter­richts­ge­stal­tung oder Leis­tungs­be­wer­tung ver­traut ge­macht.

In der Schu­le un­ter­stützt Sie das Kol­le­gi­um bei der Ein­ar­bei­tung und In­te­gra­ti­on in den Schul­all­tag. 

Einen um­fas­sen­den Ein­blick bie­tet Ihnen die Hand­rei­chung zur Be­glei­tung von Lehr­kräf­ten im Sei­ten­ein­stieg zum Be­rufs­start.


Wel­che Mög­lich­kei­ten haben Sie per­spek­ti­visch?

Wenn Sie un­be­fris­tet im Schul­dienst sind, steht Ihnen das um­fang­rei­che Fort- und Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bot des Lan­des­in­sti­tuts für Schul­qua­li­tät und Leh­rer­bil­dung offen.

Sei­ten­ein­stei­gen­de kön­nen sich au­ßer­dem über Zer­ti­fi­kats­kur­se und den be­rufs­be­glei­ten­den Vor­be­rei­tungs­dienst (bVD) wei­ter­qua­li­fi­zie­ren. In­for­ma­tio­nen zum bVD fin­den Sie HIER.

Zer­ti­fi­kats­kur­se sind uni­ver­si­tä­re Wei­ter­qua­li­fi­zie­run­gen, mit der Sie die Be­fä­hi­gung für ein Un­ter­richts­fach er­wer­ben. Die Dauer be­trägt je nach Schul­form zwi­schen drei bis fünf Se­mes­tern. Ak­tu­ell wer­den Zer­ti­fi­kats­kur­se in den Fä­chern Deutsch, Ma­the­ma­tik, Eng­lisch sowie Phy­sik an­ge­bo­ten. Zer­ti­fi­kats­kur­se wer­den auf un­se­rer In­ter­sei­te aus­ge­schrie­ben und die Sei­ten­ein­stei­gen­den in den Schu­len dar­über in­for­miert.

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Kon­takt­da­ten

An­schrift

Lan­des­schul­amt Sachsen-​Anhalt
Re­fe­rat 34 - Per­so­nal­ge­win­nung Schu­len
Ernst-​Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale) 

Te­le­fon­sprech­zei­ten

Mon­tag
13:30 bis 15:00Uhr 

Diens­tag
10:00 bis 11:30Uhr 

Don­ners­tag
13:30 bis 15:00Uhr

Be­suchs­zei­ten

Nur mit Ter­min­ver­ein­ba­rung.

An­sprech­part­ner/-​innen

Herr Har­ley Thon­feld
Te­le­fon: 0345/514-1339

Frau Meike Wro­now­ski
Te­le­fon: 0345/514-1183

Frau Linda Matz­ke
Te­le­fon: 0345/514-1669

Frau Clau­dia Mül­ler
Te­le­fon: 0345/514-1506

Herr Steve Leh­mann
Te­le­fon: 0345/514-1891

Frau Ca­ro­lin Sey­del
Te­le­fon: 0345/14-3519

E-​Mail: LSCHA-​Lehrereinstellungen(at)sachsen-​anhalt.de
Fax: 0345/514-2085

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