Schwimmgutscheine
Bedingt durch die Corona-Pandemie hat es an vielen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt erhebliche Schwierigkeiten gegeben, den Schwimmunterricht planmäßig durchzuführen. Das Land Sachsen-Anhalt möchte diesen Ausfall ein Stück weit entgegentreten und finanziert daher Schwimmkurse außerhalb der Schulen in Form von Schwimmgutscheinen. Anbei finden Sie alle wesentlichen Informationen zusammengefasst:
Schwimmgutschein:
- für einen Schwimmkurs außerhalb der Schule
o bei einem Schwimmkursanbieter in Sachsen-Anhalt, welcher die Mindestanforderungen erfüllt
o Liste möglicher Anbieter: https://www.lsvsa.de/verband/vereine (Bitte beachten Sie, dass diese Liste kein Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und lediglich einen Überblick über alle eingetragenen Vereine als Anbieter von Schwimmkursen ermöglicht)
o Landesschwimmverband auch die DLRG Vereine im DLRG Landesfachverband: https://sa.dlrg.de/der-landesverband/dlrg-vor-ort/
- o das Land übernimmt die Kosten in einer Höhe von maximal 150,00 Euro
- o die Teilnahme ist freiwillig und hat keine Auswirkung auf die Benotung in der Schule
o Über den Kontakt zum jeweiligen DRK-Kreisverband wird die Anfrage an die zuständige Wasserwacht vermittelt.
https://www.sachsen-anhalt.drk.de/das-drk/adressen/landesverbaende/detail/1800.html
Für wen:
- Schülerinnen und Schüler
o aller Grund- und Förderschulen in Sachsen-Anhalt
o die den schulischen Schwimmunterricht im aktuellen Schuljahr 2021/2022
o mit noch nicht ausreichender Schwimmfähigkeit abgeschlossen haben (Niveaustufe 4 gemäß Schulschwimmpass oder Schwimmabzeichen Bronze nicht erreicht)
Mindestanforderungen der Anbieter:
- Umfang des Kurses von mindestens 15 Unterrichtseinheiten à 45 min oder in einem gleichermaßen hohen Umfang
- Prüfungsberechtigung des Lehrpersonals gemäß Deutscher Prüfungsordnung Schwimmen
Vorgehen:
- Schülerinnen und Schüler werden von der betreuenden Sportlehrkraft im Schwimmen benannt
- Schulleitung erstellt den Schwimmgutschein und übergibt diesen
- Eltern bzw. Sorgeberechtigten verantworten die Auswahl, Anmeldung und Durchführung eines Schwimmkurses
- die Schwimmkursanbieter erhalten den Original-Gutschein zur Abrechnung
- Schülerinnen und Schüler erhalten nach Absolvierung des Kurses eine Kopie des Gutscheins als Nachweis für die Schulen
Abrechnung:
- Direkt durch die Anbieter des Schwimmkurses:
o an die Servicestelle des Landesschulamts Sachsen-Anhalt
(Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg)
o jeweils zum 15. eines Monats
o spätestens jedoch bis zum 15.12.2023
o die tatsächlich entstandenen Kosten (bis maximal 150,00 Euro)
- Einzureichende Unterlagen:
o Original-Gutscheine der Schülerinnen und Schüler
o Abrechnungs-Formular
Nachweis in den Schulen:
- Schülerinnen und Schüler erhalten eine Kopie des Gutscheins als Nachweis für die Schulen über die erzielten Leistungen
- Schülerinnen und Schüler die mindestens das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze im außerschulischen Schwimmunterricht erreicht haben, kann der Schulschwimmpass ohne weitere Prüfung vollständig ausgefüllt übergeben werden
- Andernfalls ist eine Leistungsüberprüfung in der Schule notwendig, mit dem Ziel den Schulschwimmpass entsprechend um die erzielten Leistungen zu ergänzen
Für Rückfragen stehen Ihnen im Landesschulamt folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Carsten Straube Carsten.Straube(at)sachsen-anhalt.de Telefon: 0391 567 5776
Herr Steffen Breuer Steffen.Breuer(at)sachsen-anhalt.de Telefon: 0345 514 1881
Herr Olaf Neumann Olaf.Neumann(at)sachsen-anhalt.de Telefon: 0391 567 5884