Nichtschülerprüfungen für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer
Nach § 58 a der Berufsfachschule mit beruflichem Abschluss in der Fachrichtung Pflegehilfe der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juli 2015 (veröffentlicht im GVBl. LSA, S. 322) in der jeweils geltenden Fassung besteht die Möglichkeit der Nichtschülerprüfung (Externenprüfung) zur "Staatlich anerkannten Pflegehelferin" bzw. zum "Staatlich anerkannten Pflegehelfer". Das für die Nichtschülerprüfung zuständige Landesschulamt informiert die Bewerberinnen und Bewerber über die Regelungen dieser Prüfung, insbesondere über die Zulassungsvoraussetzungen.
Zu diesem Thema finden Sie hier zum Download:
Allgemeine Informationen zum Erwerb des Berufsabschlusses
- Nichtschülerprüfung für die "Modulare Weiterbildung zum Pflegehelfer / zur Pflegehelferin"
- Nichtschülerprüfung für die nichtbestandene Abschlussprüfung in der Altenpflegeausbildung
- Nichtschülerprüfung für die nichtbestandene Abschlussprüfung in der Pflegeausbildung
Antragsformular zur Nichtschülerprüfung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer
Stundentafel Berufsfachschule mit beruflichem Abschluss Fachrichtung Pflegehilfe