Willkommen auf der Seite der Pflegeschulen in freier Trägerschaft!
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für Pflegeschulen in freier Trägerschaft in Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus stellen wir Ihnen Formulare zur Beantragung der staatlichen Anerkennung, zur Änderung der staatlichen Anerkennung sowie zu den Einsatzmöglichkeiten von Lehrkräften an Pflegeschulen zur Verfügung.
Bundes- und landesrechtliche Regelungen für Pflegeschulen
Antrag auf staatliche Anerkennung einer Pflegeschule
genehmigungspflichtige Änderungen zur staatlichen Anerkennung einer Pflegeschule
anzeigepflichtige Änderungen zur staatlichen Anerkennung einer Pflegeschule
Hier finden Sie die notwendigen Formulare für anzeigepflichtige Änderungen der staatlichen Anerkennung von Pflegeschulen. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es unterschrieben mit den dazugehörigen Unterlagen als PDF mit dem Betreff "Anzeigepflichtige Änderung Pflegeschulen" an lscha-schift-post(at)sachsen-anhalt.de.
Anzeige auf Erweiterung der Organisationsform
anzeigepflichte Änderungen Pflegeschule zur staatlichen Anerkennung einer Pflegeschule
Formulare für den Einsatz Lehrkräfte an Pflegeschulen
Das Schaubild "Unterrichtseinsatz Lehrkräfte an Pflegeschulen" ermöglicht Ihnen eine erste Einschätzung, ob und unter welchen Voraussetzungen Lehrkräfte an Pflegeschulen unterrichten dürfen.
Um Ihnen die eigenverantwortliche Prüfung der Qualifikation von Lehrkräften zu erleichtern, hat das Landesschulamt für Sie das Prüfprotokoll zu den Qualifizierungsanforderungen für Lehrkräfte entwickelt.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben sollten, die Qualifizierungsanforderungen selbst zu prüfen, können Sie im Einzelfall nach § 5 Absatz 2 der QualiPflLK-VO beim Landesschulamt einen kostenpflichtigen Antrag stellen.
Die Antragsstellung erfolgt formlos und muss eine Erklärung enthalten, warum Sie die Prüfung nicht selbst vornehmen können. Fügen Sie außerdem das ausgefüllte Prüfprotokoll und die erforderlichen Unterlagen der Lehrkraft bei.