Willkommen bei der Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse!
Allgemeine Informationen
Sie können Ihre im Ausland erworbenen Schulabschlüsse im Landesschulamt einreichen, wenn Sie in Sachsen-Anhalt wohnen und die Anerkennung für eine Ausbildung oder sonstige Tätigkeit benötigen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben, muss ein unterschriebener Ausbildungsvertrag vorgelegt werden.
Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt und alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben, wird die Einstufung auf dem Niveau eines vergleichbaren deutschen Schulabschlusses geprüft. Der ausländische Schulabschluss muss ALLE Voraussetzungen des deutschen Schulabschlusses erfüllen.
Wichtiger Hinweis für Studienbewerber: Für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse zur Aufnahme eines Studiums sind die Hochschulen und Universitäten selbst zuständig, nicht das Landesschulamt. Ein Antrag beim Landesschulamt ist hier nicht möglich. Wenden Sie sich dafür bitte an die zuständige Hochschule oder Universität.
Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen vollständig per Post .
Denken Sie bitte daran, Ihre Kopien beglaubigen zu lassen und senden Sie uns nur nach Aufforderung Originalzeugnisse.
Beeidigte und öffentlich bestellte Dolmetscher finden Sie HIER.
Verfahrensablauf
Bitte verwenden Sie das Antragsformular. Senden Sie das Antragsformular mit allen weiteren Unterlagen per Post an das Landesschulamt. Die Adresse finden Sie bei den Kontaktdaten.
Zunächst wird geprüft, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Wenn Unterlagen fehlen, werden Sie schriftlich darüber informiert. Sind alle Unterlagen vollständig, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Hinweis: Sollten Sie innerhalb von 3 Monaten nach Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen keine Nachreichung eingereicht haben, wird das Verfahren eingestellt.
Über die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Bildungsnachweises erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid sowie eine Bescheinigung des jeweiligen Abschlusses.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt worden sein, finden Sie HIER alternative Möglichkeiten zum Nachholen eines Schulabschlusses.
Bitte beachten Sie, dass jedes Jahr bis zu 2.000 Anträge auf Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse beim Landesschulamt gestellt werden. Jede Prüfung ist ein Einzelfall und benötigt Zeit. Wir bearbeiten so schnell wie möglich jeden Antrag, bitte Sie aber vorsorglich um Geduld.
Dokumente für Ihren Antrag
Rechtsgrundlagen
Grundlagen für das Anerkennungsverfahren können Sie hier einsehen:
- Grundsätze für den Hochschulzugang von Studienbewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischen Bildungsnachweisen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.01.1996 in der Fassung vom 11.10.2002)
- Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Schule und Berufsausbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1971 in der Fassung vom 12.09.1997)
- Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 in der jeweils gültigen Fassung)
Weitere Informationen
Sie finden weitere Informationen zum Thema auf den folgenden Internetseiten: