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Abteilung 2 - Allgemein- und Berufsbildende Schulen und Schulpsychologische Beratung


Abteilungsleitung: Frau Katharina Möbest
Tel.: 0345 514-1216
E-Mail: katharina.moebest(at)sachsen-anhalt.de

Referat 21 - Grund- und Förderschulen


Referatsleitung: Herr Thomas Redlich
Tel.: 0391 567-5880
E-Mail: thomas.redlich(at)sachsen-anhalt.de

Das Referat betreut alle Grundschulen, Förderschulen und Förderzentren im Land Sachsen-Anhalt. In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Zu den schulformbezogenen Angelegenheiten zählen unter anderem die flexible Schuleingangsphase, Einschulung, Schullaufbahnempfehlung, besondere pädagogische Angebote und die Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts.

Auf der Grundlage der Zusammenarbeit mit allen Schulformen und/oder dem Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst (MSDD) wird der sonderpädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen festgestellt und beschieden.

Referat 22 - Sekundar- und Gemeinschaftsschulen


Referatsleitung: N. N.

stellv. Referatsleiterin Frau Sabine Heklau
Tel.: 0345 514-1952
E-Mail: sabine.heklau(at)sachsen-anhalt.de

Das Referat 22 betreut alle Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen, einschließlich der Abendsekundarschulen in Sachsen-Anhalt. Weitere schulformbezogene Angelegenheiten sind Schulformübergänge, der gemeinsame Unterricht, die Beschulung von Kindern beruflich Reisender, die Beschulung außerhalb des Schulbezirks, die Beschulung von Kindern mit Migrationshintergrund, Sprachfeststellungsprüfungen, Ganztagsschulen, Nichtschülerprüfungen sowie das Produktive Lernen in Schule und Betrieb. Es werden DDR-Zeugnisse und ausländische Bildungsnachweise anerkannt.

 

Referat 23 - Schulpsychologische Beratung


Referatsleitung: Frau Carola Wilhayn
Tel.: 0345 514-1966
E-Mail: carola.wilhayn(at)sachsen-anhalt.de

Schulpsychologische Beratung  unterstützt die Schulen bei der Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages durch präventive und interventive, diagnostische  und beratende Tätigkeit. Sie wird als Angebot für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte verstanden und ergänzt damit die vorhandenen Unterstützungsangebote, um so bestmögliche Bedingungen für die Gestaltung und Entwicklung von Schule und die Förderung aller Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Das Besondere der schulpsychologischen Beratung besteht im Zusammenspiel aus unmittelbarem Schulbezug, fachlicher Unabhängigkeit und schulpsychologischer Fachkompetenz.

Schulpsychologische Aufgabenbereiche sind:

  • die Beratung der Schule als System
  • personenbezogene schulpsychologische Beratung  - Individualberatung
  • die Fortbildung von Lehrkräften, Schulleitern, pädagogischen Mitarbeitern und Fachmoderatoren zu schulpsychologisch relevanten Themen
  • die Mitwirkung bei Entscheidungen der Schulbehörde
  • die Zusammenarbeit mit Ämtern, Beratungsdiensten und Unterstützungssystemen
  • die fachliche Anleitung und Koordinierung der im Land tätigen Beratungslehrkräfte

In Sachsen-Anhalt arbeiten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in allen Schulformen und regionalen Zuständigkeiten. Die Inanspruchnahme schulpsychologischer Beratung ist freiwillig und vertraulich. Die Inhalte der Beratung unterliegen der Schweigepflicht. Der Zugang zur schulpsychologischen Beratung erfolgt in der Regel über die Schule (Anmeldebogen liegt in den Schulen vor) auf Veranlassung von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern, Schulleiterinnen und Schulleitern oder schulfachlichen Referentinnen und Referenten.

Referat 24 - Gymnasien und Gesamtschulen


Referatsleitung: Frau Britta Grinda (stellv. Abteilungsleiterin)
Tel.: 0345 514-1968
E-Mail: britta.grinda(at)sachsen-anhalt.de

Im Referat werden Gymnasien und Gesamtschulen, einschließlich der Schulen des Zweiten Bildungsweges sowie der Gymnasien/Gesamtschulen in freier Trägerschaft betreut. Zu den Aufgaben des Referates gehören die Beschulung außerhalb des Einzugsbereiches, die Vorbereitung und Auswertung des Abiturs, die Genehmigung von dezentralen Abituraufgaben sowie der Prüfungsvorsitz bei Abiturprüfungen und zweiten Staatsprüfungen, START. Darüber hinaus erfolgt die Anerkennung von Zeugnisse aus der DDR, die im Land Sachsen-Anhalt zum Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium berechtigen (DDR-Abiturzeugnisse). Weitere Sachgebiete sind die Begabtenförderung, empirische Untersuchungen und Befragungen an öffentlichen Schulen, die internationale Bildung - Maßnahmen der EU und internationale Angelegenheiten, das Nichtschülerabitur an Abendgymnasium und Kolleg.

Referat 25 - Berufsbildende Schulen


Referatsleitung: Frau Katharina Möbest
Tel.: 0345 514-1216
E-Mail: katharina.moebest(at)sachsen-anhalt.de

Das Referat betreut alle berufsbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft des Landes. Zu den besonderen Aufgaben zählen die Nichtschülerprüfung nach der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) Erzieher und Sonstige, der Erwerb der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule, die Ermächtigungen von Praktikumseinrichtungen für nichtärztliche Heilberufe, die Bewertung und Anerkennung von DDR -Fachschulabschlüssen und die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Fach- und Berufsfachschulabschlüsse) sowie die schulformübergreifende Förderung des außerunterrichtlichen Sports (landesweit).