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Förderung von bildungsbezogenen Projekten an außerschulischen Lernorten und von Bildungspartnern

Gemäß Nr. 6.2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von bildungsbezogenen Projekten an außerschulischen Lernorten und von Bildungspartnern (RdErl. des MB vom 05.08.2025) ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.​​​​​ die zuständige Bewilligungsbehörde.

Weitere Informationen finden Sie hier: Bildungsbezogene Projekte - Investitionsbank Sachsen-Anhalt