Abteilung 2 - Allgemein- und Berufsbildende Schulen und Schulpsychologische Beratung
Abteilungsleitung: Frau Möbest
E-Mail: LSCHA-abteilungsleitung2-geschaeftsstelle(at)sachsen-anhalt.de
Referat 21 - Grund- und Förderschulen
Referatsleitung: n.n.
stellv. Referatsleitung: Herr Dr. Methner (Förderschulen)
stellv. Referatsleitung: Frau Peter (Grundschulen)
E-Mail: LSCHA-referat21(at)sachsen-anhalt.de
Das Referat betreut alle Grundschulen, Förderschulen und Förderzentren in Sachsen-Anhalt. In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Zu den schulformbezogenen Angelegenheiten zählen unter anderem die flexible Schuleingangsphase, Einschulung, Schullaufbahnempfehlung, besondere pädagogische Angebote und die Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts.
Auf der Grundlage der Zusammenarbeit mit allen Schulformen und/oder dem Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst (MSDD) wird der sonderpädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen festgestellt und beschieden.
Referat 22 - Sekundar- und Gemeinschaftsschulen
Referatsleitung: Frau Heklau
E-Mail: LSCHA-referat22(at)@sachsen-anhalt.de
Das Referat betreut alle Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen, einschließlich der Abendsekundarschulen in Sachsen-Anhalt. Weitere schulformbezogene Angelegenheiten sind Schulformübergänge, die Beschulung von Kindern beruflich Reisender, die Beschulung von Kindern mit Migrationshintergrund, Sprachfeststellungsprüfungen, Ganztagsschulen, Nichtschülerprüfungen sowie das Produktive Lernen in Schule und Betrieb. Es werden DDR-Zeugnisse und ausländische Bildungsnachweise anerkannt.
Referat 23 - Schulpsychologische Beratung
Referatsleitung: Frau Wilhayn
E-Mail: LSCHA-referat23(at)sachsen-anhalt.de
Schulpsychologische Beratung unterstützt die Schulen bei der Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages durch präventive und interventive, diagnostische und beratende Tätigkeit. Sie wird als Angebot für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte verstanden und ergänzt damit die vorhandenen Unterstützungsangebote, um so bestmögliche Bedingungen für die Gestaltung und Entwicklung von Schule und die Förderung aller Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Das Besondere der schulpsychologischen Beratung besteht im Zusammenspiel aus unmittelbarem Schulbezug, fachlicher Unabhängigkeit und schulpsychologischer Fachkompetenz.
Schulpsychologische Aufgabenbereiche sind:
- die Beratung der Schule als System
- personenbezogene schulpsychologische Beratung - Individualberatung
- die Fortbildung von Lehrkräften, Schulleitern, pädagogischen Mitarbeitern und Fachmoderatoren zu schulpsychologisch relevanten Themen
- die Mitwirkung bei Entscheidungen der Schulbehörde
- die Zusammenarbeit mit Ämtern, Beratungsdiensten und Unterstützungssystemen
- die fachliche Anleitung und Koordinierung der im Land tätigen Beratungslehrkräfte
In Sachsen-Anhalt arbeiten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in allen Schulformen und regionalen Zuständigkeiten. Die Inanspruchnahme schulpsychologischer Beratung ist freiwillig und vertraulich. Die Inhalte der Beratung unterliegen der Schweigepflicht. Der Zugang zur schulpsychologischen Beratung erfolgt in der Regel über die Schule (Anmeldebogen liegt in den Schulen vor) auf Veranlassung von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern, Schulleiterinnen und Schulleitern oder schulfachlichen Referentinnen und Referenten.
Referat 24 - Gymnasien und Gesamtschulen
Referatsleitung: Frau Grinda (stellv. Abteilungsleiterin)
E-Mail: LSCHA-referat24(at)sachsen-anhalt.de
Das Referat 24 führt die Fachaufsicht über die öffentlichen Gymnasien, Gesamtschulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges sowie über Gymnasien und Gesamtschulen in freier Trägerschaft. Es begleitet die Schulen in fachlichen, organisatorischen sowie schulrechtlichen Angelegenheiten und unterstützt deren Weiterentwicklung. Zu den besonderen Aufgaben des Referates zählen:
- Vorbereitung, Organisation und Auswertung der Abiturprüfung
- einschließlich Genehmigung dezentraler Abiturprüfungsaufgaben
- Übernahme des Prüfungsvorsitzes bei Abiturprüfungen sowie bei Zweiten Staatsprüfungen
- Zulassung zu Nichtschülerabiturprüfungen und Ergänzungsprüfungen
- schulformübergreifende Begabtenförderung
- Vorbereitung, Koordination der Durchführung und Auswertung des Eignungsfeststellungsverfahrens
- Begleitung des START-Programms
- Genehmigung empirischer Untersuchungen und Befragungen an öffentlichen Schulen
- internationale Bildung, insbesondere EU-Programme, Schulpartnerschaften und Austauschprogramme
- Anerkennung von Zeugnissen aus der DDR, die in Sachsen-Anhalt zum Hochschul- oder Fachhochschulstudium berechtigen
- Beratung zu Schulformwechseln, Beschulungsfragen und besonderen schulischen Einzelfällen
- Zusammenarbeit mit Schulen, Eltern und außerschulischen Partnern
Referat 25 - Berufsbildende Schulen
Referatsleitung: Frau Ziegler
E-Mail: LSCHA-referat25(at)sachsen-anhalt.de
Das Referat führt die Aufsicht über alle berufsbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft sowie die Pflegeschulen des Landes. Referat 25 ist Träger von AZAV zugelassenen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Zu den besonderen Aufgaben zählen:
- ganzheitliches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen
- Nichtschülerprüfungen, vor allem Erzieher/-in und Pflegehelfer/-in
- Zuerkennung der Fachhochschulreife
- Bewertung und Anerkennung von DDR -Fachschulabschlüssen und die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Fach- und Berufsfachschulabschlüsse)
- schulformübergreifende Förderung des außerunterrichtlichen Sports (landesweit)

