Seiteneinstieg
Willkommen im Bereich für den Seiteneinstieg!
Sie wollen sich beruflich verändern? Sie möchten mit Kindern und Jugendlichen arbeiten? Sie haben Ihre Begabung und Freude zu unterrichten erst später entdeckt?
Wir suchen – bei Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen – Menschen, die unsere Lehrkräfte an den Schulen als „Seiteneinsteiger/innen“ verstärken.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Seiteneinstieg in den Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt. Nutzen Sie bitte bei Schwierigkeiten unsere Hilfsangebote oder wenden Sie sich gern an die angegebenen Ansprechpartner/-innen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Bewerbung!
Inhaltsverzeichnis dieser Seite:
Seiteneinsteigerportal
Das Seiteneinsteigerportal finden Sie HIER.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei Ihrer Online-Bewerbung haben, nutzen Sie gerne den Leitfaden.
Bitte lesen Sie unbedingt auch die Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen und unserem Prüfverfahren auf dieser Seite!
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Einstellungsvoraussetzungen für den Seiteneinstieg
Für den Seiteneinstieg können Bewerber/-innen berücksichtigt werden, die über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, welches
- an einer Universität, Fachhochschule oder gleichwertigen Hochschule mit einem Diplom oder einem gleichwertigen Abschluss oder
- an einer Fachhochschule mit einem Master-Abschluss in einem nichtakkreditierten Studiengang oder
- an einer Universität oder Fachhochschule mit einem Bachelor-Abschluss in einem akkreditierten Studiengang beendet wurde.
Aus Ihrem erfolgreich abgeschlossenem Hochschulstudium muss sich mindestens ein Schulfach ableiten lassen.
Der Abschluss und die damit verbundenen Studien- und Prüfungsleistungen (LP/SWS/CP) werden von uns individuell geprüft und den in der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemeinbildenen Schulen im Land Sachsen-Anhalt (1.LPVO-Allg.bild.Sch.) genannten Fächern zugeordnet. Dabei beachten wir, dass die fachlichen Kenntnisse für alle wesentlichen Elemente des Unterrichtsfaches vorhanden sein müssen.
Bewerber und Bewerberinnen, bei denen gemäß den aktuellen Vorgaben formal kein Fach abgeleitet werden kann, haben dennoch die Möglichkeit, als Lehrkraft in den Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt einzutreten. Aktuell sind Sonderausschreibungen veröffentlicht. Diese beinhaltet Stellen an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen und ist für Bewerberinnen und Bewerber mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss ohne Fachableitung geöffnet. Nähere Informationen finden Sie HIER.
Mit einem ausländischen Hochschulabschluss, der diese Kriterien erfüllt, ist ein Seiteneinstieg in den Lehrerberuf ebenfalls möglich. Die Gleichwertigkeit mit deutschen Bildungsabschlüssen muss durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der BRD (KMK) festgestellt sein. Falls Sie Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, benötigen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 als Voraussetzung für eine Berufsausübung.
Abweichende Regelungen davon gelten für Fachpraxis-Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen. Dort können sich auch Seiteneinsteiger/-innen bspw. mit einem Meister bewerben. Die Einstellungsvoraussetzungen sind im Einzelfall geregelt und können der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden.
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Prüfverfahren im Seiteneinsteigerportal
Die Prüfung Ihrer Eignung erfolgt in zwei Stufen.
1. Stufe: formale Prüfung zu den Abschlüssen und zur Fächerableitung
Zuerst wird geprüft, ob Ihre Abschlüsse den aktuellen Einstellungsvoraussetzungen entsprechen und welches Fach bzw. welche Fächer der Stundentafel der jeweiligen Schulform ableitbar sind.
Hierfür laden Sie bitte zwingend folgende Dokumente hoch:
- Zeugnisse für die nach den Einstellungsvoraussetzungen zugelassenen Abschlüsse
- Akkreditierungsnachweis, soweit die Akkreditierung in den Einstellungsvoraussetzungen gefordert wird
- Fächer- und Notenübersicht mit Angaben zum Studienumfang (Semesterwochenstunden oder ECTS) – Transcript of Records (Bachelor und Master) bzw. zum Studienzeitpunkt geltende Studienordnung
- Tabellarischer Lebenslauf mit lückenloser Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs (Lichtbild nicht erforderlich)
- Nachweis des Masernschutzes (z.B. Kopie Impfausweis)
- ggf. Nachweise für Zusatzqualifikationen
- ggf. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mit dem Zertifikat Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, sollte Deutsch nicht Ihre Muttersprache sein.
Haben Sie Ihren Abschluss oder Ihre Abschlüsse im Ausland erworben, benötigen wir zusätzlich:
- Zeugnisbewertung durch die Kultusministerkonferenz (KMK)
- das Zeugnis über den Abschluss sowie die Fächer- und Notenübersicht mit Angaben zum Studienumfang (Semesterwochenstunden oder ECTS) in der Sprache des Herkunftslandes
- eine Übersetzung der Abschlussdokumente in die deutsche Sprache von einer beeideten Übersetzerin oder einem beeideten Übersetzer
Sie erhalten eine Benachrichtigung über das Ergebnis der fachlichen Prüfung per Email.
Ist Ihre fachliche Eignung anerkannt, erhalten Sie eine Mitteilung über das abgeleitete Fach bzw. die abgeleiteten Fächer sowie eine Einladung zum Auswahlgespräch.
2. Stufe: Prüfung der persönlichen Eignung durch ein Auswahlgespräch
Ziel des standardisierten Gespräches, in dem unter anderem Ihre Motatiavion und der mögliche Umgang mit pädagogischen Herausforderungen des Schulalltages thematisiert werden, ist die Feststellung Ihrer persönlichen Eignung als Lehrkraft.
Nach dem Bewerbergespräch erhalten Sie eine weitere Benachrichtigung über das Gesprächsergebnis per Email von uns. Wurde Ihre persönliche Eignung auch im Gespräch anerkannt, erhalten Sie in dieser Mitteilung auch Informationen zu Ihrer Schulformeignung. Sie können sich dann im Rahmen einer Stellenausschreibung bewerben.
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Bewerbung
Sobald Eignungsüberprüfung im Seiteneinsteigerportal erfolgreich abgeschlossen ist, können Sie sich jederzeit auf ausgeschriebene Stellen an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt bewerben. Bewebungsmöglichkeiten finden Sie HIER.
Bitte beachten Sie: Seiteneinsteiger/innen ohne mindestens sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule beachten bitte die veränderten Einstellungsbedingungen zum sachgrundbefristeten Arbeitsverhältnis. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung.
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Qualifizierungsangebote
Vor der Dienstaufnahme absolvieren Seiteneinsteiger/-innen einen vierwöchigen Einführungskurs.
Seiteneinsteiger/-innen erhalten zudem vom Kollegium vor Ort Unterstützung bei der Einarbeitung, um möglichst schnell in den Schulalltag integriert zu werden.
Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) bietet außerdem weitere zahlreiche Qualifizierungsangebote. Alle weiteren Informationen zu den Angeboten erhalten Sie im Rahmen Ihrer Einstellung als Lehrkraft.
Informationen zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteiger finden Sie HIER.
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Entgelt
Die Einstellung erfolgt in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis gemäß dem Tarifvertrag der Länder.
Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte. Die individuelle Eingruppierung erfolgt in Abhängigkeit von der Schulform, in der Sie tätig werden, sowie Ihrer bisherigen Ausbildungsabschlüsse. Für gewöhnlich sind dies die Entgeltgruppen E 9 bis E 12.
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Rechtsgrundlagen
Die Einstellung von Seiteneinstegerinnen und Seiteneinsteigern wird von der KMK mit folgendem Dokument geregelt: Gestaltung von Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften zur Unterrichtsversorgung, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.12.2013
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