Seiteneinsteiger*innen in den Lehrerberuf
Sie wollen sich beruflich verändern? Sie möchten mit Kindern und Jugendlichen arbeiten? Sie haben Ihre Begabung und Freude zu unterrichten erst später entdeckt?
Der Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern ist in Sachsen-Anhalt stark gestiegen. Deshalb suchen wir – bei Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen – Menschen, die unsere Lehrkräfte an den Schulen als „Seiteneinsteiger/innen“ verstärken. Sie sollten konfliktfähig, belastbar und flexibel sein. Es kommt ein Einsatz als unbefristete Lehrkraft in Frage, aber auch für einen begrenzten Zeitraum als Vertretungslehrkraft. Eine befristete Einstellung ist eine Möglichkeit, um praktische Erfahrungen zu sammeln und Ihre Eignung zu testen.
Einen umfassenden Selbsttest finden Sie auch hier: Career Counseling for Teachers.
***Wichtige Hinweise für Seiteneinsteiger/innen***
Die aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie hier.
Bewerber/innen können im Rahmen einer Stellenausschreibung nur noch bei abgeschlossener Eignungsüberprüfung (persönliche und fachliche Eignung) berücksichtigt werden. Die Eignungsüberprüfung erfolgt über das Seiteneinsteigerportal. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Gemäß den veränderten Einstellungsvoraussetzungen, können sich nun auch Interessent- en/innen mit dem Abschluss Bachelor an einer Fachhochschule in einem akkreditiertem Studiengang bewerben.
Seiteneinsteiger/innen ohne mindestens sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule beachten bitte die veränderten Einstellungsbedingungen zum sachgrundbefristeten Arbeitsverhältnis. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung.
Einstellungsvoraussetzungen für die Einstellung
In besonderen Bedarfsfällen können Personen ohne grundständige Lehrerausbildung in den Schuldienst eingestellt werden, sogenannte Seiteneinsteiger/innen.
Es können Bewerber/innen berücksichtigt werden, die über eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulbildung verfügen,
- welche an einer Universität, Fachhochschule oder gleichwertigen Hochschule mit einem Diplom oder einem gleichwertigen Abschluss oder
- an einer Fachhochschule mit einem Master-Abschluss in einem nichtakkreditierten Studiengang oder
- an einer Universität oder Fachhochschule mit einem Bachelor-Abschluss in einem akkreditierten Studiengang beendet wurde.
Aus Ihrer Ausbildung muss sich mindestens ein Schulfach ableiten lassen. Die Art des Abschlusses des wissenschaftlichen Studiums und die damit verbundenen Studien- und Prüfungsleistungen (LP/SWS/CP) sind individuell zu prüfen und den in der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt genannten Fächern zuzuordnen. Zur Anerkennung eines Schulfachs sind die Studieninhalte mit den Anforderungen der vorgenannten Verordnung vergleichend heranzuziehen. Dabei ist zu beachten, dass die (fachlichen) Kenntnisse für alle wesentlichen Elemente des Unterrichtsfaches erworben sein müssen.
Ob die nachgewiesenen Studienleistungen in Inhalt und Umfang dafür ausreichend sind, prüfen wir, wenn Sie Ihre Bewerbung einreichen oder jederzeit über das Seiteneinsteigerportal.
Mit einem ausländischen Hochschulabschluss, der diese Kriterien erfüllt, ist ein Seiteneinstieg in den Lehrerberuf ebenfalls möglich. Die Gleichwertigkeit mit deutschen Bildungsabschlüssen muss durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der BRD (KMK) festgestellt sein. Falls Sie Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, benötigen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 als Voraussetzung für eine Berufsausübung.
Abweichende Regelungen davon gibt es für Fachpraxis-Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen.
Seiteneinsteigerportal
Sie sind interessiert an einer Einstellung als Lehrkraft und möchten wissen, ob Ihr Abschluss ausreichend ist und ob bzw. welches Fach oder welche Fächer abgeleitet werden können? Dann nutzen Sie gerne unser Seiteneinsteigerportal.
Bitte beachten Sie: Dieses Portal ist als eine Orientierungshilfe für interessierte Erstbewerber/innen vorgesehen. Sollten Sie sich bereits beworben haben, wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte telefonisch oder per Email an uns. Wir danken für Ihr Verständnis. Dieses Portal ersetzt keine Bewerbung. Sollten Sie eine positive Rückmeldung erhalten, bedarf es weiterhin Ihrer Bewerbung im Rahmen einer Stellenausschreibung.
Das Portal finden Sie hier.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei Ihrer Online-Bewerbung haben, nutzen Sie gerne den Leitfaden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt in zwei Stufen.
1. Stufe: formale Prüfung zu den Abschlüssen und zur Fächerableitung
Ihre Abschlüsse werden dahingehend geprüft, ob diese den aktuellen Einstellungsvoraussetzungen entsprechen und welche/s Fach/Fächer der Stundentafel der jeweiligen Schulform abgeleiteten werden kann/ können.
Hierfür laden Sie bitte zwingend folgende Dokumente hoch:
- Zeugnisse für die nach den Einstellungsvoraussetzungen zugelassenen Abschlüsse nebst Akkreditierungsnachweis, soweit die Akkreditierung in den Einstellungsvoraussetzungen gefordert wird.
- Fächer- und Notenübersicht mit Angaben zum Studienumfang (Semesterwochenstunden oder ECTS) – Transcript of Records (Bachelor und Master) bzw. zum Studienzeitpunkt geltende Studienordnung
- ggf. Nachweise für Zusatzqualifikationen
- Tabellarischer Lebenslauf mit lückenloser Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs (Lichtbild nicht erforderlich)
- ggf. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mit dem Zertifikat Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, sollte Deutsch nicht Ihre Muttersprache sein.
Haben Sie Ihren Abschluss/ Ihre Abschlüsse im Ausland erworben, benötigen wir:
- Zeugnisbewertung durch die Kultusministerkonferenz (KMK)
- das Zeugnis über den Abschluss sowie die Fächer- und Notenübersicht mit Angaben zum Studienumfang (Semesterwochenstunden oder ECTS) in der
Sprache des Herkunftslandes und als Übersetzung in die deutsche Sprache von einem beeideten Übersetzer
Sie erhalten eine Benachrichtigung über das Ergebnis der fachlichen Prüfung.
Ist die fachliche Eignung gegeben, erhalten Sie eine Mitteilung über das abgeleitete Fach/ die abgeleiteten Fächer sowie eine Einladung zum Bewerbergespräch.
2. Stufe: Prüfung der persönlichen Eignung durch ein Bewerbergespräch
Ziel des standardisierten Vorstellungsgespräches, welches durch den schulfachlichen Bereich geleitet wird, ist die Feststellung der persönlichen Eignung.
Nach dem Bewerbergespräch erhalten Sie eine weitere Benachrichtigung über das Gesprächsergebnis.
Ist die persönliche Eignung gegeben, erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Schulformeignung. Sie können sich dann im Rahmen einer Stellenausschreibung bewerben.
Sie erhalten sämtliche Informationen ausschließlich per Mail. Bitte kontrollieren Sie deshalb regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
Bewerbung
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur auf ausgeschriebene Stellen bewerben können. Initiativbewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die ausgeschriebenen Stellen finden Sie jeweils in unseren Menüpunkten „Lehrkräfte – unbefristet“ und „Vertretungslehrkräfte – befristet“.
Um sich als Lehrkraft zu bewerben, ist ausschließlich das Online-Portal matorixmatch Stellenausschreibung für den Schuldienst - Sachsen-Anhalt zu nutzen:
http://stellenmarkt-schule-lsa-stellen.matorixmatch.com
Sie können sich jederzeit im Online-Portal registrieren, Ihre persönlichen Daten eingeben und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen hochladen. Bitte bewahren Sie Ihre Zugangsdaten (Identifier und Kennwort) sorgfältig auf.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Registrierung noch keine Bewerbung abgegeben haben. Sobald die Stellenausschreibung veröffentlicht ist, müssen Sie die konkreten Stellen mit den Stellennummern auswählen und die Bewerbung innerhalb der Frist absenden. Nach erfolgreichem Bewerbungseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Bereits registrierte Bewerberinnen und Bewerber können ihren vorhandenen Account wieder nutzen.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei Ihrer Online-Bewerbung haben, nutzen Sie bitte den Leitfaden.
Weitere Informationen zum Einstellungsverfahren finden Sie hier.
Qualifizierungsmöglichkeiten
Vor der Dienstaufnahme absolvieren Seiteneinsteiger einen 4-wöchigen Einführungskurs.
Seiteneinsteiger erhalten zudem vom Kollegium vor Ort Unterstützung bei der Einarbeitung, um möglichst schnell in den Schulalltag integriert zu werden.
Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) bietet zahlreiche Qualifizierungsangebote, um Sie mit dem nötigen pädagogisch-didaktischem Rüstzeug auszustatten. Alle weiteren Informationen zu den Angeboten erhalten Sie bei einer Einstellung als Lehrkraft. Die Ansprechpartner zu den Angeboten für Seiteneinsteiger im LISA finden Sie hier.
Entgelt
Die Einstellung erfolgt in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach TV-L.
Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte. Die individuelle Eingruppierung erfolgt in Abhängigkeit von ihrer konkreten Tätigkeit an der jeweiligen Einsatzschulart sowie Ihrer bisherigen Ausbildungsabschlüsse. Je nach Ausbildungsvoraussetzungen und Qualifikation ist regelmäßig eine Eingruppierung zwischen den Entgeltgruppen von E 9 bis E 12 möglich.
Welche konkreten Euro-Beträge sich aktuell hinter den Entgeltgruppen verbergen, finden Sie auf den Seiten der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL).
Rechtsgrundlagen
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Gestaltung von Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften zur Unterrichtsversorgung, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.12.2013