Willkommen auf der Seite für Pflegeschulen in freier Trägerschaft!
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für Pflegeschulen in freier Trägerschaft in Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus stellen wir Ihnen Formulare zur Beantragung der staatlichen Anerkennung, zur Änderung der staatlichen Anerkennung sowie zu den Einsatzmöglichkeiten von Lehrkräften an Pflegeschulen zur Verfügung.
Bundes- und landesrechtliche Regelungen für Pflegeschulen
Zu den bundesrechtlichen und landesrechtlichen Regelungen können Sie sich HIER informieren.
Antrag auf staatliche Anerkennung einer Pflegeschule
Einsatz von Lehrkräften an Pflegeschulen
Staatlich anerkannte Pflegeschulen in Sachsen-Anhalt sind gemäß § 5 Abs. 1 Qualifikationspflegelehrkräfteverordnung verpflichtet, vor der Einstellung eigenverantwortlich zu prüfen, ob die Qualifikationen der Lehrkräfte nach dieser Verordnung erfüllt sind. Um Ihnen als Schulträger diesen Prozess zu erleichtern, hat das Landesschulamt für Sie folgendes Prüfprotokoll entwickelt:
Prüfprotokoll zu den Qualifikationsanforderungen von Lehrkräften an Pflegeschulen
Sollten Sie als Schulträger Schwierigkeiten bei der eigenverantwortlichen Prüfung der Qualifikationsanforderungen haben, können Sie gemäß § 5 Absatz 2 der Qualifikationspflegelehrkräfteverordnung im Einzelfall auf Antrag kostenpflichtig beim Landesschulamt feststellen lassen, ob die Voraussetzungen für die Einstellung als Lehrkraft nach der Qualifikationspflegelehrkräfteverordnung erfüllt sind. Genauere Informationen zur Antragstellung können Sie dem Prüfprotokoll entnehmen.

